Auswertung von Handydaten darf nicht zum Standardinstrument des Asylverfahrens werden

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zur geplanten Auswertung von Handydaten im Asylverfahren erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Auswertung von Handydaten darf nicht zum Standardinstrument des Asylverfahrens werden. Wir brauchen beim BAMF keine Trump-Methoden, die die Grundrechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten. Wenn sie gegen den Willen der Betroffenen erfolgt, ist die Auswertung von Handydaten ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bestätigt die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten. Auf dem Handy sind heutzutage oftmals zahlreiche Informationen gespeichert, die die Behörden rein gar nichts angehen. Das gilt für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Daran ändert auch nichts, dass die Auswertung nur durch Personen mit Befähigung zum Richteramt erfolgen darf. Die Befähigung zum Richteramt macht einen weisungsunterworfenen Beamten noch lange nicht zum unabhängigen Richter.“
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