Bayern: Förderung von Flüchtlingsberatungsstellen darf nicht orbanisiert werden

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu der Streichung von Fördergeldern für Beratungsstellen durch das Bayerische Sozialministerium erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Rechtsstaatlichkeit verpflichtet auch die bayerischen Behörden. Die Bundesregierung macht sich einen schlanken Fuß und sieht einfach dabei zu, wie sich das bayerische Rechtsstaatsverständnis orbanisiert. Die Förderung von Flüchtlingsberatungsstellen darf nicht davon abhängen, ob ihre Arbeit den bayerischen Behörden genehm ist oder nicht. Es ist selbstverständlich Aufgabe von Beratungsstellen, über Rechtsmittel zu informieren, auch und gerade dann, wenn dadurch Abschiebungen verzögert oder verhindert werden. Wenn das bayerische Sozialministerium Beratungsstellen deswegen mit der Streichung oder Kürzung von staatlichen Fördermitteln droht, ist das ein inakzeptables Fehlverständnis von Rechtsstaatlichkeit.“

Das Schreiben des Bayerischen Sozialministeriums ist hier abrufbar.


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