Grüne bringen Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein – Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern

Volker Beck und Mari Günther von der Bundesvereinigung trans* stellen den Gesetzentwurf vor.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz) inden Bundestag eingebracht. Der Entwurf soll das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dazu erklärt Volker Beck:

„Trans-Rechte sind Menschenrechte. Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern. Bereits 6 Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben Einzelbestimmungen für verfassungswidrig erklärt.

Es ist über 30 Jahre und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es tritt die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen. Die Bundesregierung erkennt seit Jahren nicht den Handlungsbedarf. Deshalb haben wir Grüne heute einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt: Das Selbstbestimmungsgesetz.

Im Zentrum des Gesetzesentwurfes steht der Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Verfahren zur Änderung der Vornahmen und zur Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit vereinfachen. Beides soll nur noch vom Geschlechtsempfinden des Antragstellenden abhängig sein. Anstatt entwürdigender Gutachten zur Geschlechtsfeststellung und Verfahren vor dem Amtsgericht, sollen Vornamen- und Personenstandsänderung im Rahmen eines einfachen Verwaltungsaktes beim Standesamt erfolgen.  Denn geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren. Lediglich Betroffene können darüber kompetent Auskunft geben.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres sollen diese Vorgänge auch ohne das Mitwirken eines gesetzlichen Vertreters möglich sein. Ab diesem Alter misst die Rechtsordnung Minderjährigen die Fähigkeit bei, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen. Das muss auch für identitätsbezogene Entscheidungen gelten. Beratungen sollen über mögliche Folgen aufklären. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, Beratungsstellen auszubauen.

Nach einer Personenstandsänderung muss es den Betroffenen möglich sein, eine Ehe in eine Lebenspartnerschaft zu überführen oder umgekehrt.  Dadurch werden Zwangsoutings vermieden.

Das Offenbarungsverbot, also den Tatbestand der Eintragungsänderung ohne berechtigtes rechtliches Interesse auszuforschen oder zu offenbaren, soll verschärft werden. Betroffene müssen vor Behörden und Unternehmen durchsetzen können, Unterlagen und Zeugnisse entsprechend ihrer Geschlechtsidentität ausgestellt zu bekommen.“

Hier finden Sie den Gesetzentwurf (PDF): GE zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität


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