Ehe für Alle: Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

 

Volker Beck mit der Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Volker Beck hat heute die Organklage der Grünen Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe persönlich eingereicht. Die Fraktion beantragt per einstweiliger Anordnung, den Rechtsausschuss zu verpflichten, die Gesetzentwürfe von Opposition und Bundesrat auf die Tagesordnung zu nehmen und über diese zeitnah zu beschlussfassen, damit der 18. Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause, vor seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30.6.,  über die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen kann. Dazu erklärt Volker Beck:

„Im Grundgesetz steht klipp und klar: „Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“ (Art. 76 Absatz 3 Satz 6 GG). Die Vertagung der Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare vom Anfang der Wahlperiode bis zu ihrem Ende ist grober, verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit durch die Koalition.

Dieser Missbrauch verletzt das Demokratieprinzip und das Recht jedes Abgeordneten über die Gesetzentwürfe frei, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und nach seinem „Gewissen“, zu entscheiden (Art. 38 GG). Auch die Bürgerinnen und Bürger haben darauf einen Anspruch. Das Demokratieprinzip verlangt ein vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossenes Ergebnis durch eine öffentliche Abstimmung.  Nur so erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einer „qualifizierten Wahlentscheidung“.

Wir beanstanden die verfassungswidrige Praxis der Koalitionsfraktionen, die im Rechtsausschuss den grünen Gesetzentwurf bereits 27-mal vertagt hat. Damit blockiert sie seit Monaten die parlamentarische Beratung der Vorlagen und verhindert eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis verstößt unserer Meinung nach gegen das Recht einer Bundestagsfraktion, dass ihre Anträge nicht nur im Bundestag beraten werden, sondern dass das Parlament über sie Beschluss fasst (Art. 76 Absatz 1 GG). Sie verletzen auch die verfassungsrechtlichen Rechte des Bundesrates und jedes Abgeordneten.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD hat bereitwillig über die Motive der Koalition Auskunft gegeben, wenn sie sagt: „Die wollten einen Keil in die Koalition treiben. Das hätte das Ende der Koalition bedeutet.“ Das ist Missbrauch und kein sachgerechter Grund. Gesichtspunkte der politischen Opportunität können den Anspruch auf Abstimmung über Gesetzentwürfe nicht aushebeln. Andernfalls käme dem Artikel 76 GG überhaupt keine tatsächliche Bedeutung zu, er wäre entleert.

Unabhängig davon, wie das Gericht den Begriff der „angemessenen Frist“ auslegen wird, in diesem Fall ist jede denkbare Grenze überschritten, da die Gesetzentwürfe seit Jahren, einer sogar seit Beginn der Wahlperiode (23.10.2013) dem Bundestag vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits selbst schon entschieden, es sei ein „verfassungswidriges Gebaren“, wenn ein Ausschuss einen parlamentarische Initiative aufgrund von „illoyaler oder unsachgemäßer Behandlung“ „begrabe“.

Es ist Zeit für Nägel mit Köpfen, für die Anerkennung gleicher Würde und Rechte auch für Homosexuelle. Die Verhinderungstaktik der Koalition muss ein Ende haben. 83 % Befürworter der Ehe für alle dürfen von der Koalition nicht in Geiselhaft genommen werden.

Wir können die Koalition nicht dazu zu zwingen, dass sie unseren Gesetzentwürfen zustimmt, aber wir können zurecht verlangen, dass der Bundestag über die Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare abstimmt. Wenn die Abgeordneten zu ihrer Überzeugung stehen, können wir einen Durchbruch erreichen. “


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