Grüne fordern Gleichstellung jüdischer Zuwanderer

Gleichstellung jüdischer Zuwanderer und Spätaussiedler aus der Sowjetunion gefordert: Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit beenden

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Gesetzesentwurf zur Beendigung der Diskriminierung von jüdischen Einwanderinnen und Einwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion im Rentenrecht vorgelegt. Neben Volker Beck MdB waren Abraham Lehrer, Vorsitzender der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sowie der Publizist Prof. Dr. Micha Brumlik bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Volker Beck, religions- und migrationspolitischer Sprecher,  erklärt dazu:

„Mit unserem Gesetzentwurf wird die rentenrechtliche Gleichstellung jüdischer Kontingentflüchtlinge mit Spätaussiedlern gefordert. Arbeitszeiten in der Sowjetunion würden dann bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Die jetzige Diskriminierung zwischen den beiden Gruppen basiert allein auf einer Unterscheidung aufgrund der Religionszugehörigkeit der Vorfahren zum Zeitpunkt der Auswanderung aus dem Heiligen Römischen Reich: Die einen waren Juden, die anderen Christen.

Die rentenrechtliche Diskriminierung von Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion gegenüber Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern muss beendet werden. Sie ist weder sozial gerecht noch historisch haltbar. Besonders vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, die als Begründung für die Zuwanderung von Jüdinnen und Juden nach Deutschland seit 1990 genannt wurde, ist die jetzige Situation haarsträubend.

Wir wollen mit der Öffnung des Fremdrentengesetzes für Jüdinnen und Juden, die aus der ehemaligen Sowjetunion rückgewandert sind,  die Ungleichbehandlung beenden, da auch diese Menschen – wie auch die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler – aufgrund der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind. Sie unterscheiden sich auch kaum

voneinander: beide Gruppen kommen aus den gleichen Staaten, beide Gruppen können oftmals jahrhundertalte familiäre Verbindungen in das Heilige Römische Reich deutscher Nation vorweisen. Sie haben in den gleichen Betrieben gearbeitet und sind möglicherweise auch im gleichen Alter nach Deutschland ausgewandert. Und doch erhalten die einen eine Rente, die ihre Beitragszeiten in der Sowjetunion mit einbezieht und die anderen beginnen mit Einwanderung nach Deutschland bei 0. Selbst wenn manche der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer schon zehn Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt waren, steht ihnen oft nur die Grundsicherung zu.“

* Gesetzentwurf im Wortlaut

* Micha Brumlik: Aschkenasisches Judentum und nationale Verantwortung

 


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