Ehe für alle nimmt letzte parlamentarische Hürde

 

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die Ehe für alle hat soeben die letzte parlamentarische Hürde genommen. Dann kann das Gesetz im Oktober voraussichtlich in Kraft treten. Wir danken dem Bundesrat für seinen Gesetzesentwurf und seinen heutigem Gesetzesbeschluss.

Bayern hat im Bundesrat nicht einmal einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, um seine angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu untermauern. Es wollte nicht sichtbar machen, dass es mit einem solchen Antrag im Bundesrat völlig allein geblieben wäre.

Bayerns Lamento über ein angebliches „Hauruck-Verfahren“ entbehrt jeder Grundlage. Der Bundesrat hatte seine Gesetzesinitiative ordentlich beraten. Der Bundestag hat mehrmals über das Gesetzgebungsverfahren beraten, im Rechtsausschuss gab es eine Anhörung und das Thema stand weit über 30 mal auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. Mehr Beratung geht kaum.

Der grundgesetzliche Wesensgehalt des Artikel 6 ist der Schutz der lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft, nicht die Diskriminierung der Lesben und Schwulen.

Merkel  hatte nach Abstimmung im Bundestag die Hoffnung auf „ein Stück gesellschaftlicher Friede und Zusammenhalt“ geäußert. Diese Hoffnung teilen wir. Gegen diesen Frieden und auch gegen die 75 Kollegen aus der Unionsfraktion würde sich ein Normenkontrollklage richten. Das sollten diejenigen prüfen, die in Wiederholung der Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Öffnung der Ehe erwägen, gerichtlich zu Felde zu ziehen.

In der Sache sehen wir einem solchen Verfahren relativ gelassen entgegen. Weltweit haben Oberste Gerichte in neun Staaten die Ehe von Verfassungs wegen eingeführt oder bestätigt. Warum sollte das Grundgesetz weniger freiheits-  und gleichheitsfreundlich auszulegen sein als die Verfassung dieser Staaten?


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