LSBTI*-Flüchtlinge: Missachtung asylrechtlicher Vorgaben hat beim BAMF System
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den fragwürdigen Umgang des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit den Asylanträgen lesbischer und schwuler Asylsuchender. Hierzu erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:
„Wenn es um Lesben und Schwule geht hat die Missachtung asylrechtlicher Vorgaben beim BAMF System. Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren, wenn über Jahre hinweg trotz etlicher Rügen dieselben Fehler immer wieder in Bescheiden auftauchen. Lesben und Schwulen, denen im Herkunftsstaat langjährige Freiheitsstrafen drohen, haben eine begründete Furcht vor Verfolgung und daher Anspruch auf Schutz in Deutschland. Punkt. Ob sie im Herkunftsstaat ihre Homosexualität verheimlichen können oder nicht, spielt dabei keine Rolle: Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, im Privaten wie im Öffentlichen. Das hat der Europäische Gerichtshof im November 2013 eindeutig entschieden, das ist bald vier Jahre her. Trotz aller Herausforderungen darf man vom BAMF erwarten, dass es diese Vorgaben zur Kenntnis nimmt und umsetzt. Alles andere ist schamloser Rechtsbruch.“