Menschenhandelskonvention umsetzen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der Menschenhandelskonvention erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung muss die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte ernst nehmen. Opfer von Menschenhandel sollten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – unabhängig davon, ob gegen die Täter ermittelt wird oder nicht. Das ist bislang nicht der Fall und entsprechend gering dürfte die Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse sein: Die Bundesregierung kann hierzu nicht einmal Zahlen nennen.

Auf die Entscheidung des Staatsanwalts, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder nicht, haben die Betroffenen letzten Endes keinen Einfluss. Sie können zwar Strafanzeige erstatten, das führt aber nicht in jedem Fall dazu, das auch ermittelt wird. Die Erstattung einer Strafanzeige ist manchen Betroffenen auch schlicht nicht zumutbar, weil sie dadurch sich selbst, vor allem aber die im Herkunftsland verbliebene Familie gefährden. Deshalb sollte zunächst dafür gesorgt werden, dass die Betroffenen eine echte Perspektive in Deutschland erhalten. Wer darauf vertraut, auch in Zukunft in Deutschland leben und arbeiten zu können und Familienangehörige nach Deutschland holen kann, ist auch als Zeuge in Strafverfahren gegen die Täter von größerer Hilfe. Je besser die Aussichten in Deutschland sind, desto höher dürfte die Anzeigebereitschaft sein. So stärkt man nicht nur die Betroffenen, sondern auch den Rechtsstaat.“


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