Merkel/Besuchsrecht in Konya: Asyl wird nicht nach Gutdünken gewährt

Zu den Äußerungen der Bundeskanzlerin zu den türkischen Forderungen zum Besuchsrecht in Konya und den Asylverfahren türkischer Antragsteller in Deutschland erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Wo die Kanzlerin Recht hat, hat sie Recht. Es ist seit jeher ein Grundpfeiler des Asylrechts, dass die Asylgewährung nicht als feindlicher Akt gegen den Herkunftsstaat aufgefasst werden darf. Es ist daher nur folgerichtig, wenn Merkel darauf hinweist, dass die Asylgewährung nicht zur Verhandlungsmasse werden darf. Diese Klarheit hat man bei ihr zuweilen vermisst, wenn sie etwa beim EU-Türkei-Deal die Aushöhlung des individuellen Grundrechts auf Asyl zum Gegenstand dubioser Vereinbarungen mit dem Erdogan-Regime gemacht hat. In Deutschland wird Asyl nicht nach Gutdünken gewährt, sondern in Anwendung der Vorgaben des Völkerrechts, des Europarechts und des Grundgesetzes. Statt diese Errungenschaft der Rechtsstaatlichkeit zu kritisieren, sollte sich Erdogan daran ein Beispiel nehmen.“


Impressum