Gleichgeschlechtliche Ehe – Angebliche Umsetzungsprobleme des Innenminister sind ein Hirngespinst
Zu den Behauptungen des Bundesministers des Innern, es gäbe offene Fragen und Umsetzungsprobleme bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, erklärt Volker Beck, Mitglied des Bundestages:
„Der Bundesinnenminister steht mit seiner Kritik am Gesetz zur Eheöffnung blamiert und nackt im Hemd da. Das hat er jetzt schriftlich von der eigenen Bundesregierung.
Die vermeintlichen massiven Umsetzungsprobleme sind bloß ein Hirngespinst des Innenministers. Billig, wie hier versucht wird, gegen ein Gesetz mit populistischen Blendgranaten Stimmung zu machen, dass seit Monaten, ja seit Jahren vorlag und geprüft wurde – auch von den Ländern, die es im Bundesrat eingebracht haben – und dem schließlich sogar 75 von de Maizière Unions-Kollegen zugestimmt haben. Einem Konservativen hätte ich in der Debatte mehr Wahrhaftigkeit und Ernsthaftigkeit zugetraut, zu unrecht, wie ich feststellen musste. Ein Bundesinnenminister, der die Autorität seines Amtes für Verunsicherung missbraucht, ist Fehl am Platz.
Mit einer schriftlichen Frage wollte ich wissen, welche Probleme, die er lauthals beklagte, unser Innenminister sieht. Antwort: Keine. Es müssen zwar Verwaltungsvorschriften und Softwaremasken geändert werden und die Standesämter müssen selbstverständlich wissen, wie das Prozedere dann abläuft. Damit das bundesweit einheitlich geregelt werden kann, gibt es im Gesetz extra eine Frist von drei Monaten. Alles wäre auch verwunderlich; hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum Bundesratsentwurf auf keine Probleme hingewiesen.
Und bei der besorgten Frage des Bundesministers, es sei unklar, ‚ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden würden‘ kann man nur sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ja, sie werden auf Antrag umgewandelt.“
Die Antwort auf die schriftliche Frage ist hier abrufbar.