EuGH/Flüchtlingspolitik: Di Fabio-Gutachten zur Grenzsicherung widerlegt
Zu der heutigen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rechtssachen C-490/16 und C-646/16 erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:
„AfD, manche Stimmen aus der CSU und das Di Fabio-Gutachten für die Bayrische Staatsregierung sind durch den EuGH endgültig widerlegt: Die Flüchtlingsaufnahme im Sommer 2015 war rechtmäßig, das haben nun alle, die etwas anderes unkten, von Europäischen Gerichtshof schwarz auf weiß. Selbstverständlich waren Kroatien oder auch Ungarn und Griechenland nach EU-Recht damals für die Asylverfahren derjenigen zuständig, die ohne Visum ihre Grenzen überschritten. Doch ebenso selbstverständlich durfte Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Asylanträge der Schutzsuchenden, die nach Deutschland gelangten, selbst prüfen. Merkels Regierung hat in der Folge das Asylrecht drastisch verschärft trägt die Verantwortung dafür, dass die menschenrechtlichen Gewährleistungen für Schutzsuchende auf inakzeptable Weise ausgehöhlt wurden. Eins hat sie aber nicht: Sie hat im Sommer 2015 nicht rechtswidrig gehandelt.
Dieses Urteil ist jedoch nicht der Schlusspunkt in der Debatte um die europäische Flüchtlingspolitik. Die Situation verlangt nach wie vor nach größerer Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Wir müssen das System der ungleichen Verantwortungsteilung in der Flüchtlingspolitik überwinden und dürfen die Staaten an den Außengrenzen bei der Flüchtlingsaufnahme nicht alleine lassen. Das bestehende System achtet die Menschenrechte von Schutzsuchenden gering. Es kann nicht sein, dass wir Schutzsuchende auf den Verbleib in vermeintlich sicheren Drittstaaten verweisen, den Familiennachzug hinauszögern, erschweren oder gar unmöglich machen und ihnen bei der Integration Steine in den Weg legen. Die laufenden Verhandlungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten genutzt werden, um Flüchtlings- und Migrationspolitik in Europa endlich wieder an den Menschenrechten auszurichten.“