AfD/Gauland/Asyl: Einschränkung des Grundrechts auf Asyl weder erforderlich noch machbar

Zu den Forderungen von Gauland und Lindner zur Neuordnung des Asylrechts erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Bei den Rechten hat die Forderung nach einer Neuordnung des Flüchtlingsrechts mal wieder Konjunktur. Nach Lindner meldet sich nun Gauland zu Wort und schlägt unverhohlen die Herabwertung des Grundrechts auf Asyl zur institutionellen Garantie vor. Das verkennt nicht zuletzt die historische Bedeutung dieses Grundrechts, sondern blendet mir nichts dir nichts einfach aus, dass es im Bereich des internationalen Schutzes völkerrechtliche Vorgaben gibt. Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt keine Obergrenze und ist für Deutschland verbindlich.

Lindners Vorschläge klingen demgegenüber weniger krude, strotzen aber ebenfalls vor Unkenntnis. Da kann man nur sagen: Herr Lindner sollte sich über das geltende Recht informieren, bevor er die Rechtslage kritisiert. Mittlerweile gibt es an vielen Universitäten Refugee Law Clinics, in denen er die Grundlagen des Asylrechts studieren kann. Gerne kann ich ihm entsprechende Kontakte vermitteln.

Was Lindner vorschlägt, gilt im Grunde bereits jetzt – mit dem Unterschied, dass das geltende Recht etwas weniger konfus ist als die Äußerungen des FDP-Kandidaten:

– Wer eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner „Rasse“, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe hat, ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und erhält einen Flüchtlingsausweis und damit einhergehende Rechte. Darauf haben sich seit 1951 mittlerweile die meisten Staaten der Welt geeinigt und daran ist nichts zu rütteln. Insbesondere kommt hier keine Obergrenze in Betracht.

– Kriegsflüchtlinge sowie Menschen, denen Folter oder Todesstrafe drohen, erhalten nach europäischem Recht subsidiären Schutz. Das gebietet nicht zuletzt die Europäische Menschenrechtskonvention. Daher kann es auch hier keine Obergrenze geben.

Für GFK-Flüchtlinge wie für subsidiär Schutzberechtigte gilt im Grundsatz: Schutz wird gewährt, solange er erforderlich ist. Sinnvoll ist es allerdings, Aufenthaltsperspektiven für die Zeit nach dem Ende von Krieg und Verfolgung zu bieten. Niemand hat etwas davon, wenn Menschen, die in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen und womöglich ihre Kinder in deutsche Schulen schicken, nach Jahren wieder in die Herkunftsstaaten zurückgeschickt werden, wenn und weil sich dort die Lage nachhaltig verbessert hat.

Bei der Arbeitsmigration hingegen ist der Gestaltungsspielraum größer. Hier dürfen wir Kriterien festlegen, wonach die Einwanderung erfolgen darf. Allerdings bedarf es angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel auch in diesem Bereich einer großzügigeren Herangehensweise. Insbesondere sollte die Einwanderung von Fachkräften zum Zwecke der Arbeitssuche ermöglicht bzw. erleichtert werden. Wenn Herr Lindner sich hierüber informieren will, sollte er sich den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes anschauen, den wir Grünen in dieser Wahlperiode eingebracht haben.“


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