Die CDU möchte Ehen schützen – und empfiehlt glücklichen Paaren die Scheidung

Zur soeben eingebrachten kleinen Anfrage Frage zu gleichgeschlechtlichen Ehen in Deutschland erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Das Eheverständnis der CDU ist Biedermeier pur. Die rückwärtsgewandte Politik der CDU hat einen neuen absurden Höhepunkt erreicht: Ausgerechnet die CDU, die immer reflexartig den besonderen Schutz der Ehe betont, legt einem glücklich verheirateten Paar die Scheidung nahe – weil diese Schwierigkeiten hat eine aktualisierte Eheurkunde mit dem neuen Geschlecht einer transidenten Frau zu bekommen. Wenn das kein Angriff auf die Ehe ist?

Hintergrund der Anfrage ist die im Namen der Bundeskanzlerin geschriebenen Antwort auf die Frage der transidenten Pamela Hallig, warum sie keine Urkunde für ihre Ehe mit ihrer Frau Sabine erhalte. Die beiden haben geheiratet als Pamela Hallig noch als Mann im Personenstandsregister eingetragen war. Beide sind rechtsmäßig verheiratet, können aber keine aktualisierte Eheurkunde bekommen.

Die CDU muss endlich verstehen, dass seit der Änderung des Transsexuellengesetzes vor fünf Jahren gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland gibt. Diese sind allerdings Transsexuellen vorbehalten und selbst die CDU stellt in dem Antwortschreiben fest, dass dadurch Schwule und Lesben diskriminiert werden.

Von der Bundesregierung erwarte ich unter anderem Auskunft über die Anzahl gleichgeschlechtlicher Ehen in Deutschland und was sie gedenkt zu tun, um rechtmäßig verheirateten Paaren zu ermöglichen, Eheurkunden zu erhalten.
Außerdem wird es Zeit, dass die Rechtslage und Verfassungsrechtsprechung zum Transsexuellengesetz auch in den Parteizentralen bekannt gemacht wird.“

Kleine Anfrage „Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland“ (PDF)


  • Karin Blum says:

    Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

  • „Gott sei Dank“ wird meist die neue Eheurkunde bei Transsexuellen nicht verweigert. Wir haben diese völlig problemlos bekommen.
    Ich empfinde aber die Verweigerung dieser Urkunde nicht nur zivilrechtlich bedenklich, sondern da die entsprechenden Beamten das Recht kennen müssten, ist es in meinen Augen der Straftatbestand der Rechtsbeugung.
    Ich habe dazu in meinem Blog einen ausführlichen Post veröffentlicht.
    http://mein-wahres-leben.blogspot.de/2014/11/der-kampf-um-die-richtige-eheurkunde.html

    LG Andrea Süßenguth

  • Sybille says:

    Trotz eindeutiger Rechtslage ist es erstaunlich, dass Standesbeamte die Ausstellung einer neuen Eheurkunde nach einer Vornamens- und Personenstandsänderung nach Gutsherrenart verweigern. Da wird die rechtliche Lage nach eigenem Gusto und vollkommen willkürlich interpretiert. Dabei sind die passenden Formulare für eine neutrale Eheurkunde seit mindestens dem Sommer 2010 beim Verlag für Standesamtswesen erhältlich, das sollte eigentlich auch Standesbeamten bekannt sein. Angesichts dieser momentan bekanntwerdenden Fälle standesamtlicher Willkür gegenüber verheirateten Transsexuellen habe ich wirklich Glück gehabt, dass das einzige Hindernis für eine schnelle Ausstellung einer neuen Urkunde Ende 2009 darin lag, daß die o.g. Formulare noch nicht vorlagen. Sobald diese da waren, hat das Standesamt unverzüglich und ohne Einwände die neue Urkunde ausgefertigt.


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