EuGH Urteil: Pauschale Blutspendeverbote haben keinen Bestand

Zum EuGH-Urteil, dass der Ausschluss von der Blutspende für Männer, sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, unter Umständen gerechtfertigt sein kann, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Das Urteil ist ein Fortschritt: Pauschale Blutspendeverbote haben nach dem Urteil des EUGH keinen Bestand. Es ist richtig, dass bei der Sicherheit von Blut und Blutprodukten keine Kompromisse gemacht werden. Aber die Risikoeinschätzung darf nicht auf Vorurteilen nd diskriminierungsindizierten Mythen basieren, sondern muss rational abgewogen werden. Gut, dass der EuGH die bisher in vielen europäischen Ländern herrschenden Regelung, pauschal und lebenslang alle Männer vom Blutspenden auszuschließen, die jemals Sex mit Männern hatten (MSM), eine Absage erteilt. 

Tatsächliche Risiken und nicht Vorurteile müssen Grundlage von Schutzmaßnahmen sein. Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, ist nur gerechtfertigt, wenn er zum Ausschluss von Risiken erforderlich ist.  Die  sexuelle Identität einer Person beschreibt aber nicht das Risiko, sondern dieses hängt vom tatsächlichen Verhalten einer Person ab.

Nationale Stellen haben den Auftrag die jetzigen diskriminierenden Regelungen zu überprüfen. Auch die Bundesärztekammer muss jetzt handeln und angesichts der wirksameren Nachweistechniken und weniger belastenden Methoden – wie persönliche Befragung zum Sexualverhalten – das lebenslange Blutspendeverbot für MSM beenden.“


  • Reinhard Tschurtsch says:

    Lieber Herr Beck

    in der gestrigen Sendung „bei Maischberger“ konnten Sie endlich glaubhaft die Bedenken ausräumen, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bedingt durch den immensen Zustrom an Asylbewerbern, durch eine Steuererhöhung, sowie eine Erhöhung der Sozialabgaben und Kassenbeiträge belastet würden. Dafür vielen Dank. Meine Stimme zur nächsten Wahl ist Ihnen sicher.


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