Mehr Schutz für LSBTTI* in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik

Heute wurde die Kleine Anfrage „Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik“ eingebracht. Die Berliner Zeitung berichtet heute über eine Kleine Anfrage der Grünen. Dazu erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Deutsche Behörden tragen Verantwortung für Lesben und Schwule — auch wenn sie keinen deutschen Pass haben. Da hapert es noch an vielen Stellen. Das Auswärtige Amt muss sicherstellen, dass Ortskräfte und Dolmetscher*innen LSBTTI* nicht an die Behörden von Verfolgerstaaten verraten, nachdem sie etwa den Nachzug zu ihrem Lebenspartner in Deutschland beantragt haben.

Nach der Ankunft sind LSBTTI* immer noch besonders schutzbedürftig. Insbesondere schwule und lesbische Flüchtlinge sind weiterhin in besonderem Maße Diskriminierung und sogar gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Das ist inakzeptabel. Der Schutz vor Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen muss unter allen Umständen gewährleistet werden – in den Flüchtlingsunterkünften wie auf der Straße.

Die Unabhängigkeit der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Asylverfahren muss gewährleistet sein. Jeder Flüchtling muss darauf vertrauen dürfen, dass sein Vorbringen nicht böswillig verfälscht wird.

Im Asylverfahren werden oftmals überzogene Anforderungen an die Glaubwürdigkeit der Flüchtlinge gestellt. Es muss sichergestellt werden, dass LSBTTI* bei der Anhörung im Asylverfahren nicht aus Scham oder Angst verfolgungsrelevante Tatsachen verschweigen. Dafür ist der Ausbau der Asylverfahrensberatung notwendig, die auf die Anhörung vorbereitet. LSBTTI* sollten psychosoziale und wenn nötig psychotherapeutische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können.


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