Kleine Anfrage ergibt: Albanien und Montenegro sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Die Bundesregierung hat zwei Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur menschenrechtlichen Lage in den vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten Albanien und Montenegro beantwortet.

Zu der menschenrechtliche Lage in Albanien erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Albanien ist kein sicherer Herkunftsstaat. Trotz aller Wertschätzung für die Fortschritte der letzten Jahre: Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Instrument der Außen- und Entwicklungspolitik, mit dem positive Entwicklungen honoriert werden können, sondern eine erhebliche Beschränkung des individuellen Grundrechts auf Asyl. Unsere Anfrage ergibt: Die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte von Roma werden in derart erheblichem Umfang verletzt, dass Verfolgung aus ethnischen Gründen nicht auszuschließen ist. Weil die meisten Roma in Slums und informellen Siedlungen leben und über keinerlei geregeltes Einkommen verfügen, können sie die faktischen Hürden bei der Registrierung kaum überwinden. Ohne Registrierung haben sie aber weder ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung, noch können sie Sozialleistungen und staatlich geförderten Wohnraum in Anspruch nehmen. Über ihren Siedlungen schwebt das Damoklesschwert von großen Entwicklungsprojekten, die immer wieder zu ihrer Umsiedlung führen. Auch die Zukunft sieht nicht rosig aus: Nach wie vor liegen Alphabetisierungsrate und Schulbesuchsquote bei den Roma deutlich unter dem Durchschnitt.

Verfolgte Roma dürfen nicht abgeschoben, sondern haben Anspruch auf unseren Schutz. Es kann nicht angehen, dass man sie wegen ihrer Herkunft aus Albanien im Asylverfahren schlechter behandelt als andere Schutzsuchende. Auch sie sollten die Möglichkeit haben, während des Asylverfahrens zu arbeiten und aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auszuziehen. Und insbesondere beim Rechtsschutz sind die Abstriche für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten nicht hinnehmbar: Es bedarf längerer Klagefristen und effektiven Eilrechtsschutzes, um die komplexe Lage in den Herkunftsstaaten angemessen beurteilen zu können.“

Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, erklärt:

„In Albanien sind 300 Familien von Blutrachefehden betroffen, fast drei Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 18 sind bereits verheiratet und Waisenkinder werden Opfer von Menschenhandel – so sieht es im „sicheren“ Herkunftsstaat Albanien aus. In den letzten Jahren wurden außerdem immer wieder Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über Drogenhandel und Korruption bedroht, angegriffen oder von ihren mit der Elite des Landes kuschenden Chefs gekündigt. Das ist zwar nicht alles unmittelbar der Böswilligkeit der korrupten Regierung geschuldet, doch darauf kommt es nicht an: Ein Staat, der Leben, sexuelle Selbstbestimmung und persönliche Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht effektiv schützen kann, ist kein sicherer Herkunftsstaat.“

Zu der menschenrechtlichen Lage in Montenegro erklärt Volker Beck:

„Trotz aller Fortschritte im Bereich der Menschenrechte ist Montenegro kein sicherer Herkunftsstaat. Dafür ist die Situation von Lesben, Schwulen und Transgendern nach wie vor zu prekär. Zwar können wir uns auf die vierte Podgorica Pride am 17. Dezember 2016 freuen – in der Stadt Nikšić wurde die Pride allein im Jahr 2015 jedoch dreimal verboten. Das ist eine klare Verletzung der Versammlungsfreiheit. Zdravko Cimbaljevic, der prominenteste LSBTTI-Aktivist des Landes, ist der Bundesregierung ein Begriff. Was sie verschweigt: Er hat längst das Land verlassen und in Kanada Asyl bekommen. Sicherheit sieht anders aus.“

Luise Amtsberg erklärt:

„Nicht nur LSBTTI werden in Montenegro nach wie vor bedroht und drangsaliert – auch Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen haben es schwer. Reporter ohne Grenzen weist Montenegro daher bei der Pressefreiheit lediglich Platz 106 von 180 zu. Das spricht für sich. Schmähkampagnen gegen NGOs vermag die Regierung offenbar nach wie vor nichts entgegenzusetzen. Hier ist noch einiges zu tun, bevor man dem Land eine zufriedenstellende Menschenrechtslage bescheinigen kann.“

Kurzauswertung der Antworten:

Albanien:

• Roma (S. 10-14): Die Registrierung (Anmeldung) ist ein bürokratischer und kostenträchtiger Prozess, dessen Hürden sozial schwache Personen, insbesondere Roma, die in informellen Siedlungen leben (das ist die Mehrheit), oftmals nicht überwinden. Infolgedessen bestehen Beschränkungen bei der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung und dem Zugang zu Sozialleistungen sowie staatlich gefördertem Wohnraum. Darüber hinaus verlassen viele Roma-Kinder die Schule vorzeitig; die Alphabetisierungsrate liegt bei 59,7 % (98,4 % in der Gesamtbevölkerung). Bildungshemmend wirken u.a. die Kosten von Schulbüchern, die lediglich nach Anschaffung erstattet werden.

• Waisenkinder (S. 16): Albanische Waisenhäuser entsprechen nicht europäischen Standards. Waisenkinder sind eine Risikogruppe für Menschenhandel.

• Zwangsverheiratungen (S.19): Angesichts dessen, dass 2,92 % der Jugendlichen zwischen 15 und 18 verheiratet sind, kann davon ausgegangen werden, dass es sich in einer nicht unerheblichen Zahl um Zwangsverheiratungen (und nicht lediglich arrangierte Ehen) handelt.

• Blutrache (S. 19): Obwohl es 2015 zu keinem Fall von Blutrache kam, dürften weiterhin bis zu 300 Familien von Blutrachefehden betroffen sein.

• Journalisten (S. 23): Auch in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Bedrohungen, Angriffen und Entlassungen von Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung, insbesondere zu Drogen und Korruption, die teilweise von regierungsnahen Stellen ausging. Albanien belegt regelmäßig mittlere bis hintere Plätze in Rankings von NGOs zur Pressefreiheit.

• Demonstrationen (S.25): 2011 wurden vier Demonstranten aus dem Fenster eines Regierungsgebäudes heraus erschossen. Die Vorfälle wurden bislang nicht aufgeklärt.

Montenegro:

• LSBTTI (S. 14-16): Trotz einiger Fortschritte bemängelt u.a. das Europäische Parlament unzureichende Bemühungen bei der Verhinderung und Aufklärung von homophoben Gewalttaten und kritisiert die mangelhafte Gewährleistung der Versammlungsfreiheit für LSBTTI (hier, Forderung 24). Die Pride-Parade in Niksic wurde – wie die Bundesregierung es zutreffend angibt – 2015 verboten, allerdings verschweigt die Bundesregierung, dass es sich bereits um das dritte Verbot der Parade im selben Jahr handelte. Vor diesem Hintergrund scheinen die Sicherheitsgründe vorgeschoben zu sein. In Bezug auf den LSBTTI-Aktivisten Zdravko Cimbaljevic verschweigt die Bundesregierung, dass ihm nach öffentlichen Mordaufrufen 2013 Asyl in Kanada gewährt wurde (siehe hier, hier und hier).

• Pressefreiheit (S. 17): Montenegro belegte 2015 Platz 106 von 180 im letzten Ranking zur Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen; die Ermordung des Eigentümers der regierungskritischen Zeitung Dan im Jahr 2004 wurde bis heute nicht aufgeklärt.

• Menschenrechtsverteidiger*innen (S. 18): Gegen die ehrverletzende Kampagne des Boulevardblatts „Informer“ gegen die Leiterin der NGO MANS blieb die Regierung tatenlos.


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