Rechte von Ausbeutungsopfern stärken
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Durchsetzung der Rechte von illegal beschäftigten Drittstaatsangehörigen in Deutschland erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:
„Bei der Unterstützung der Opfer von Ausbeutung bleibt die Bundesregierung am untersten Rand der Möglichkeiten: im Aufenthaltsrecht wie bei den zivilrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten begnügt sie sich mit dem, was Völker- und Unionsrecht zwingend vorgeben. Organisierter Kriminalität kann man effektiv aber nur mit der Stärkung von Opferrechten beikommen. Deshalb braucht es in diesem Bereich wie beim Menschenhandel Reformen.“