Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. In Deutschland, in Europa und weltweit. Menschenrechtspolitik muss sich daher um die um die Roma in Deutschland genauso kümmern wie um die Flüchtlinge auf dem Mittelmeer und die Bürgerkriegsopfer in Darfur.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden zu Menschenrechten weltweit.


Bekämpfung von Antiziganismus und gleichberechtigter Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland ist unzureichend

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Situation von Sinti und Roma in Deutschland erklärt Volker Beck MdB, migrationspolitischer Sprecher:

Es ist schon ein Trauerspiel wie stiefmütterlich das Thema Bekämpfung des Antiziganismus und gleiche Menschenrechte und gleiche Teilhabe für Sinti und Roma in Deutschland von der Bundesregierung behandelt wird. Die Antwort zeigt das antiquierte Verständnis der Bundesregierung zu Integration und gleichberechtigter Teilhabe von Roma in Deutschland. Anstatt sich auf den Lorbeeren der Anerkennung von Sinti und Roma als nationale Minderheit auszuruhen, wäre es Aufgabe der Bundesregierung, auf die anhaltenden Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen vieler in Deutschland lebender Roma einzugehen.

Die Bundesregierung wurde von der Realität vollkommen überholt. Was bedeutet „gelungene Integration“, wenn Roma sich mehrheitlich als von Behörden diskriminiert behandelt fühlen (53,64% der befragten Roma fühlten sich bei Behördenbesuchen schlecht behandelt und eingeschüchtert. Vgl. Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma, 2011, S. 100)?

Was ist das überhaupt für ein bequemer Umgang der Bundesregierung mit der Frage, wie Betroffene Diskriminierungserfahrungen selbst einschätzten, wenn sie in ihrer Antwort lediglich konstatiert, dass die Zahlen der aktuellsten relevanten Studie schon sechs Jahre zurücklägen. Wenn es Diskriminierungserfahrungen gibt, so ist es Aufgabe der Bundesregierung, aktuelle Studien in Auftrag zu geben, um adäquate Lösungen für die Probleme und Herausforderungen zu finden.

Was bedeutet „gelungene Integration“, wenn mehr als die Hälfte der Befragten der so genannten „Mitte“-Studie 2016 angeben, dass Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannt werden sollten (Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland, 2016)? Integration und gleichberechtigte Teilhabe sind nicht nur Aufgabe der sich zu integrierenden Minderheit, sondern muss alle Teile der Gesellschaft umfassen.

Die Bundesregierung leugnet damit soziale Problemlage und institutionelle Diskriminierung auf dem Rücken der schwächsten, nämlich der neu zugewanderten Roma, die aus ihren Heimatländer aufgrund von massiver Diskriminierung und Verfolgung fliehen müssen. Roma kommen eben nicht nur aus Rumänien, sondern auch aus Afghanistan, der Türkei oder Syrien.

Um diese Probleme stärker in den Fokus zu nehmen, durch aktuelle Studien belastbares Material zu haben, Antiziganismus zu bekämpfen und vorzubeugen und vor allem den Betroffenen zu helfen, braucht es endlich einen Unabhängigen Expertenkreises, der sich sowohl mit der Situation der nationalen Minderheit, als auch mit der zugewanderter Roma befasst.

Integrations-, Antidiskriminierungs- und Präventionsprogramme müssen sich mit den konkreten Problemen und Herausforderungen der Betroffenen befassen. Dazu zählt eine kohärente Strategie, wie Antiziganismus definiert, bekämpft und vorgebeugt werden kann. Es müssen Programme gefördert werden, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller in Deutschland lebender Roma ermöglichen.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete. 



Menschenrechtspreis von Pro Asyl an Pfarrerin und jüdischen Gemeindevorsteher

Mit dem Menschenrechtspreis zeichnet „Pro Asyl“ die Pfarrerin Doris Otminghaus und den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Pinneberg Wolfgang Seibert aus.

„Darum sollt ihr auch die Fremdlinge lieben; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. 5. Mose 10:19″

Viele Kirchen und Synagogen bieten Schutzsuchenden unabhängig ihrer Herkunft oder Religion einen Raum für Obdach und Zeit zur Klärung rechtlicher Fragen, die mit dem Asyl verbunden sind. Damit leisten viele Gemeinden eine wichtige Brücke zwischen einer Willkommensgesellschaft und den behördlichen Herausforderungen, denen Asylsuchende oftmals gegenüberstehen.

Dass die Tradition des Kirchen- bzw. Synagogenasyls von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére in Frage gestellt wurde, bleibt hoffentlich Teil der unrühmlichen Vergangenheit deutscher Asyl- und Migrationspolitik. Aber auch innerhalb der Religionsgemeinschaften ist diese Tradition nicht unumstritten. Umso wichtiger ist die Auszeichnung für die beiden engagierten Vertreter aus Kirche und Jüdischer Gemeinde, die damit auch mit Blick auf den interreligiösen Dialog wichtige Signale senden.“



Leichter Anstieg der antiisraelischen und antisemitischen Straftaten ist Mahnung an die Politik mehr gegen Antisemitismus zu machen

 

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage erklärt Volker Beck, Vorsitzender der Deutsch-IsraelischenParlamentariergruppe:

Die 5 institutionellen Forderungen des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus müssen vom 19. Deutschen Bundestag unverzüglich nach der Wahl in Angriff genommen werden.

Die antisemitischen und antiisraelischen Straftaten sind nur die Spitze des Eisberges. 681 antisemitische Vorfälle allein im ersten Halbjahr 2017 in Deutschland, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Und das sind nur die Fälle, bei denen sich die Betroffenen getraut haben, damit zur Polizei zu gehen. Die Dunkelziffer –so steht es zu befürchtet- ist wohl deutlich höher.

92,8 % Taten mit rechtsextremistischen Hintergrund mahnen auch den deutschen Antisemitismus nicht aufgrund der Integrationsdebatte aus den Augen zu verlieren. 312 von 339 Tatverdächtigen waren Deutsche. » Weiterlesen



Deutschland muss Rohingya-Flüchtlinge aufnehmen

Zur brutalen Verfolgung der Rohingya in Myanmar hat Volker Beck eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt. Dazu Volker Beck:

„Deutschland und die Europäische Union sollten dringend Rohingya-Flüchtlinge aus Bangladesch aufnehmen. Bangladesch ist angesichts der brutalen Verfolgung dieser muslimischen Minderheit durch das myanmarische Regime mit der Flüchtlingsaufnahme restlos überlastet. In den Lagern an der Grenze herrscht nacktes Elend und die Menschen haben in Bangladesch keinerlei Aussicht auf Integration. Bangladesch hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und seit der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus dem Nachbarstaat vor mittlerweile 25 Jahren quasi nichts getan, um ihnen die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Situation ist die klassische Situation, in der die Weltgemeinschaft Resettlement im großen Stil anbieten muss. Hier müssen Deutschland und die Europäische Union ihren Beitrag leisten. Die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi ist als de facto Regierungschefin trotz des fortbestehenden massiven Einflusses des Militärs mitverantwortlich für die Situation in Bundesstaat Rakhine/Arakan. Die Verantwortlichkeiten auf Verfolgerseite müssen beobachtet, dokumentiert und aufgeklärt werden, um entsprechende Maßnahme, einschließlich der Strafverfolgung wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid, zu ergreifen.“

Die Frage an die Bundesregierung im Wortlaut: „Maßnahmen ergreift die Bundesregierung angesichts der Verfolgung der Rohingya durch die Regierung von Myanmar, die nach teilweise vertretener Auffassung bereits jetzt den Tatbestand des Genozids erfüllt (vgl. Azeem Ibrahim, The Rohingyas – Inside Myanmar’s Hidden Genocide, 2016; http://edition.cnn.com/2017/09/01/asia/rohingya-bangladesh-myanmar-crisis/index.html), zum Schutze der Betroffenen (bitte nach Ressorts, insbesondere Kanzleramt, AA, BMI, BMJ und BMZ, aufschlüsseln) und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass verfolgte Rohingya aus den Erstaufnahmestaaten, insbesondere Bangladesch, das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert hat, im Wege des Resettlements oder anderer Instrumente der humanitären Aufnahme in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage für die Aufnahme wie der Zahl der Aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Personen aufschlüsseln)?“



Erleichterung über Freilassung von Dogan Akhanli: Offene Fragen müssen von Bundesregierung geklärt werden

Volker Beck, Kölner MdB, erklärt:

Ich bin erleichtert über die Freilassung und danke Außenminister Gabriel für seinen Einsatz. Jetzt muss geklärt werden, dass eine Auslieferung an die Türkei unter keinen Umständen in Frage kommt und wie der Schutz unserer Bürger in vergleichbaren Fällen sichergestellt wird.

In der Türkei gibt es keine rechtsstaatlichen Verfahren. Das ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein absolutes Abschiebe- und Auslieferungshindernis. Europäer dürfen sich nicht zu Erdogans Erfüllungsgehilfen machen lassen. Gegebenenfalls müssen Strafverfahren vor europäischen Gerichten durchgeführt werden.

Ich fordere die Bundesregierung auf, heute Klarheit in die Hintergründe der Verhaftung zu bringen. Warum wurde Dogan Akhanli vor der drohenden Verhaftung nicht gewarnt? Was folgt aus dem Vorgang für den Schutz unserer Bürger? Ich habe am Samstag den zuständigen Stellen der Bundesregierung einen Fragenkatalog zugeschickt und erwarte zügige Aufklärung.

Aus der Causa Akhanli ergeben sich folgende Fragen:

  • Seit wann liegt im Interpolsystem eine Red Notice gegen
  • Dogan Akhanli  vor? Gab es eine Gefährdetenansprache? Wenn Nein, warum nicht?
  • Seit wann ist dies ggf. welchen Stellen des Bundes bekannt und was wurde nach dem Bekanntwerden von wem veranlasst und wer wurde darüber informiert?
  • Welche Stellen des Bundes (einschließlich aller Behörden des Bundes) haben grundsätzlich Zugriff auf die hier einschlägigen Dateien von Interpol und hätten von der Red Notice gegen Dogan Akhanli  Kenntnis erlangen können?
  • Sind  ggf. welche Stellen der Türkei in der Sache gegen Dogan Akhanli ggf. an welche Stellen der Bundesrepublik Deutschland herangetreten?
  • Was ist der Bundesregierung oder  einer Landesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung über die Beschattung und Ausspionierung von Dogan Akhanli  in Köln bzw. Deutschland und in Spanien bzw.auf den Weg dorthin bekannt?
  • Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die spanische Polizei auf den Aufenthalt von Dogan Akhanli; und die Red Notice von Interpol aufmerksam geworden bzw. aufmerksam gemacht worden?
  • Wie wird die Bundesregierung deutsche Staatsangehörige oder Einwohner unseres Landes mit anderen Staatsangehörigkeiten vor rechtstaatswidrigen Verfahren in der Türkei und entsprechenden Auslieferungsersuchen schützen?



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