Bürgerinnenrechte

Für Bündnis 90/Die Grünen genießt die Wahrung der Bürgerrechte und der Ausbau des Rechtsstaats oberste Priorität. Wir sind Reformmotor gesellschaftlicher Modernisierungspolitik, Gestaltungskraft einer rechtsstaatlichen Kriminalpolitik und vor allem Korrektiv gegenüber irrationalen Tendenzen in der Innen- und Rechtspolitik.

Bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus setzen wir auf eine entschlossene und wirkungsvolle Politik mit Augenmaß. Wir sorgen dafür, dass die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt bleibt.


Bekämpfung von Antiziganismus und gleichberechtigter Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland ist unzureichend

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Situation von Sinti und Roma in Deutschland erklärt Volker Beck MdB, migrationspolitischer Sprecher:

Es ist schon ein Trauerspiel wie stiefmütterlich das Thema Bekämpfung des Antiziganismus und gleiche Menschenrechte und gleiche Teilhabe für Sinti und Roma in Deutschland von der Bundesregierung behandelt wird. Die Antwort zeigt das antiquierte Verständnis der Bundesregierung zu Integration und gleichberechtigter Teilhabe von Roma in Deutschland. Anstatt sich auf den Lorbeeren der Anerkennung von Sinti und Roma als nationale Minderheit auszuruhen, wäre es Aufgabe der Bundesregierung, auf die anhaltenden Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen vieler in Deutschland lebender Roma einzugehen.

Die Bundesregierung wurde von der Realität vollkommen überholt. Was bedeutet „gelungene Integration“, wenn Roma sich mehrheitlich als von Behörden diskriminiert behandelt fühlen (53,64% der befragten Roma fühlten sich bei Behördenbesuchen schlecht behandelt und eingeschüchtert. Vgl. Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma, 2011, S. 100)?

Was ist das überhaupt für ein bequemer Umgang der Bundesregierung mit der Frage, wie Betroffene Diskriminierungserfahrungen selbst einschätzten, wenn sie in ihrer Antwort lediglich konstatiert, dass die Zahlen der aktuellsten relevanten Studie schon sechs Jahre zurücklägen. Wenn es Diskriminierungserfahrungen gibt, so ist es Aufgabe der Bundesregierung, aktuelle Studien in Auftrag zu geben, um adäquate Lösungen für die Probleme und Herausforderungen zu finden.

Was bedeutet „gelungene Integration“, wenn mehr als die Hälfte der Befragten der so genannten „Mitte“-Studie 2016 angeben, dass Sinti und Roma aus den Innenstädten verbannt werden sollten (Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland, 2016)? Integration und gleichberechtigte Teilhabe sind nicht nur Aufgabe der sich zu integrierenden Minderheit, sondern muss alle Teile der Gesellschaft umfassen.

Die Bundesregierung leugnet damit soziale Problemlage und institutionelle Diskriminierung auf dem Rücken der schwächsten, nämlich der neu zugewanderten Roma, die aus ihren Heimatländer aufgrund von massiver Diskriminierung und Verfolgung fliehen müssen. Roma kommen eben nicht nur aus Rumänien, sondern auch aus Afghanistan, der Türkei oder Syrien.

Um diese Probleme stärker in den Fokus zu nehmen, durch aktuelle Studien belastbares Material zu haben, Antiziganismus zu bekämpfen und vorzubeugen und vor allem den Betroffenen zu helfen, braucht es endlich einen Unabhängigen Expertenkreises, der sich sowohl mit der Situation der nationalen Minderheit, als auch mit der zugewanderter Roma befasst.

Integrations-, Antidiskriminierungs- und Präventionsprogramme müssen sich mit den konkreten Problemen und Herausforderungen der Betroffenen befassen. Dazu zählt eine kohärente Strategie, wie Antiziganismus definiert, bekämpft und vorgebeugt werden kann. Es müssen Programme gefördert werden, die eine gleichberechtigte Teilhabe aller in Deutschland lebender Roma ermöglichen.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete. 



Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum Vorwurf des racial profiling beim Polizeieinsatz in der Silvesternacht 2016/2017 in Köln erklärt Volker Beck, migrationspolitischer Sprecher:

„Beim Umgang mit dem Vorwurf des racial profiling hätte man ein wenig mehr Selbstkritik erwartet. Erfolgreiche Gefahrenabwehr kann nicht bedeuten, dass Hunderte anlasslos polizeilichen Maßnahmen unterworfen werden, weil sie anders aussehen als die Mehrheit. Dass die Zahl registrierter Straftaten im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs gering geblieben ist, kann Diskriminierung auch im Nachhinein nicht rechtfertigen, sondern zeigt nur, wie wichtig ausreichende Polizeipräsenz bei Großereignissen ist.

Dass der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Stellungnahmen von Organisationen wie Amnesty International oder der Humanistische Union nach Selbstauskunft „nicht bekannt“ ist, zeugt nicht davon, dass man sich mit der Problematik ernsthaft auseinandergesetzt hat. Dabei ist Fehlerkorrektur essentiell für eine demokratische und effiziente Polizeiarbeit.“

Hier finden Sie einen Artikel der taz zum Thema.



Mehrstaatigkeit: CDU macht Politik auf Kosten junger Deutscher

Zu der Antwort des Bundesministeriums des Innern auf die ergänzende Nachfrage zu der Kleinen Anfrage zur Zukunft des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht nach dem Beschluss des CDU-Parteitags (BT-Drs. 18/10788) erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Mit ihrer Absage an die mehrfache Staatsangehörigkeit macht die CDU Politik auf Kosten junger Deutscher. Sie degradiert eine halbe Million junger Deutscher rhetorisch zu Staatsangehörigen zweiter Klasse. Statt auf Spaltung und konservative Ideologie zu setzen, sollte sich die CDU lieber auf die Gestaltung von Einwanderung und Integration konzentrieren.“

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist hier abrufbar: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810788.pdf.



Entschädigung §175-Opfer: Grüne bringen eigenen Gesetzentwurf ein

Aufgrund der unzureichenden Entschädigungsregelungen im Referentenentwurf von Heiko Maas für § 175-Opfer haben die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf und Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen eingebracht. Dazu erklären Volker Beck und Katja Keul:

Wir wollen Druck machen, dass die Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen jetzt schnell vorangeht und dass bei der Entschädigung keine halben Sachen gemacht werden. Insbesondere die Entschädigungsregelungen von Heiko Maas sind völlig unzureichend. Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens konnte die gesamte bürgerliche Existenz vernichten: Ende der Karriere, Verlust des Arbeitsplatzes oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Eine Entschädigung, die nur verurteilten Opfer dieser Unrechtsurteile zusteht, missachtet das Ausmaß der Wirkung des § 175. Deshalb fordern wir eine angemessene individuelle Entschädigung der Opfer.

Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen. Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Wir fordern zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich, der der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt. Der in die Resortabstimmung verschickte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht dagegen keine kollektive Entschädigung vor.

Es besteht noch die Chance für eine überparteiliche Lösung. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir ein Angebot, mit dem unser Rechtsstaat seine Überlegenheit in der Korrektur von Unrecht beweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Dem müssen Rehablitierungs- und Entschädigungsregelungen vollumfänglich Rechnung tragen. Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität, auch zwischen Erwachsenen. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht.

Der Gesetzentwurf.
Der Antrag.



Mehr Schutz für LSBTTI* in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik

Heute wurde die Kleine Anfrage „Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik“ eingebracht. Die Berliner Zeitung berichtet heute über eine Kleine Anfrage der Grünen. Dazu erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Deutsche Behörden tragen Verantwortung für Lesben und Schwule — auch wenn sie keinen deutschen Pass haben. Da hapert es noch an vielen Stellen. Das Auswärtige Amt muss sicherstellen, dass Ortskräfte und Dolmetscher*innen LSBTTI* nicht an die Behörden von Verfolgerstaaten verraten, nachdem sie etwa den Nachzug zu ihrem Lebenspartner in Deutschland beantragt haben.

Nach der Ankunft sind LSBTTI* immer noch besonders schutzbedürftig. Insbesondere schwule und lesbische Flüchtlinge sind weiterhin in besonderem Maße Diskriminierung und sogar gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Das ist inakzeptabel. Der Schutz vor Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen muss unter allen Umständen gewährleistet werden – in den Flüchtlingsunterkünften wie auf der Straße.

Die Unabhängigkeit der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen im Asylverfahren muss gewährleistet sein. Jeder Flüchtling muss darauf vertrauen dürfen, dass sein Vorbringen nicht böswillig verfälscht wird.

Im Asylverfahren werden oftmals überzogene Anforderungen an die Glaubwürdigkeit der Flüchtlinge gestellt. Es muss sichergestellt werden, dass LSBTTI* bei der Anhörung im Asylverfahren nicht aus Scham oder Angst verfolgungsrelevante Tatsachen verschweigen. Dafür ist der Ausbau der Asylverfahrensberatung notwendig, die auf die Anhörung vorbereitet. LSBTTI* sollten psychosoziale und wenn nötig psychotherapeutische Beratungsangebote in Anspruch nehmen können.



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