LGBT

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Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung – auf dem Weg zur vollen Gleichstellung von LGBT haben wir viel erreicht. Am Ziel sind wir noch nicht. Wir wollen eine Gesellschaft, in der es möglich ist, ohne Angst anders zu sein. Wir wollen keine Sonderinstitutionen für Homosexuelle Paare, sondern eine Ehe für alle.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden von mir zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit.

Falls Sie oder Du persönlich AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen wollen, die sich gegen Unterdrückung und Verfolgung engagieren, empfehle ich einen Besuch bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Sie leistet durch internationale Vernetzung und Kooperationen mit Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa ganz konkrete Hilfe für bedrohte Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI).


Homsexuelle: Dramatische Verfolgungswelle in Tschetschenien

Die russische Zeitung „Novaya Gazeta“ berichtet über eine landesweite Verfolgungswelle* mit mehreren Toten.  Volker Beck, MdB, erklärt:

Die  antihomosexuelle Verfolgungswelle in Tschetschenien muss man sehr ernst nehmen. Das Dementi aus Grosny klingt eher nach einer Bestätigung: Falls ein Homosexueller auftaucht wird durch Ermordung seine Nichtexistenz bewiesen.

Ich habe mich heute an den Bundesaußenminister und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung mit der Bitte gewandt, alles Mögliche für den Schutz der verfolgten Homosexuellen zu unternehmen.

Die Bundesregierung muss Verfolgten eine Aufnahme nach § 22, 23 AufenthG anbieten. Die Bundesregierung sollte russische bzw. tschetschenische Menschenrechtsorganisationen kontaktieren und bei der Rettung von Verfolgten helfen und sie ggf. auch finanziell unterstützen.
Gegenüber russischen und tschetschenischen Stellen sollte die Bundesregierung ihre Besorgnis über diese Entwicklung deutlich zum Ausdruck bringen.
****Zusammenfassende Berichte:

http://www.queer.de/detail.php?article_id=28559
https://mobile.nytimes.com/2017/04/01/world/europe/chechen-authorities-arresting-and-killing-gay-men-russian-paper-says.html
https://www.novayagazeta.ru/articles/2017/04/01/71983-ubiystvo-chesti
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10213041953552224&set=a.1135366473061.2021593.1494323784&type=3&theater



Merkels Blockade der Ehe für alle hat keinen Rückhalt beim Volk

Die Meinungsumfragen zeigen einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses: Eine neue Umfrage weist eine satte 3/4-Mehrheit für die Ehe für alle aus. Volker Beck, MdB, erklärt:

Merkel führt bei #Ehefüralle die repräsentative Demokratie in eine konstitutionelle Krise: Gegen Mehrheit von Bundestag, Bundesrat & Volk. Merkels Geiselhaft der Mehrheit des Bundestages bei der Öffnung der Ehe richtet sich gegen die breite Mehrheit der Bevölkerung, Grundsätze der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht und gegen den Bundesrat.
Die Koalition muss diese konstitutionelle Krise durch eine Freigabe der Abstimmung bis Juni diesen Jahres überwinden.

Diese und andere Umfragen zeigen: Es hat einen einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses gegeben. Der Geschlechtsverschiedenheit der Ehe kommt keine prägende Bedeutung mehr zu.

Die Meinung des Volkes, die internationale Rechtsentwicklung und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst haben sich längst von der Geschlechtsverschiedenheit der Ehe als prängendem Merkmal verabschiedet.

Hatte das Bundesverfassungsgericht 1993 noch mit dem Hinweis auf seine damalige Transsexuellenrechtsprechung die Öffnung der Ehe abgelehnt, hat es selbst mit Beschluss des Ersten Senats vom 27. Mai 2008 die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen im Rahmen des Transsexuellenrechtes geschaffen.

***

Zur Umfrage: http://www.queer.de/detail.php?article_id=28562
Eine andere Befragung geht von 83 % für die Öffnung der Ehe aus: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2017/20170112_Umfrage_LSB.html



Es ist Zeit für Nägel mit Köpfen: Eheöffnung am Mittwoch im Koalitionsausschuss

Der Koalitionsausschuss berät am Mittwoch über die Eheöffnung. Dazu erklärt Volker Beck:

„Hic Rhodus, hic salta! Es ist Zeit für Nägel mit Köpfen. Die SPD muss endlich ein Verfahren mit der Union finden, wie es zu einer Realisierung der vorhandenen Mehrheit bei einer Abstimmung im Bundestag kommt. Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates von 2015 ist ohnehin bis Juni diesen Jahres unabwendbar. Alles andere wäre Verfassungsbruch. Artikel 76 GG ist da ganz klar: „Der Bundestag hat über die Vorlagen des Bundesrates in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Wenn die SPD die Eheöffnung vor der Bundestagswahl durchsetzen will, hat sie meine volle Unterstützung. Aber dann muss sie jetzt Taten folgen lassen. Warme Worte wurden lang genug gewechselt. Dieser Zick-Zack-Kurs zur Eheöffnung – vor der Wahl, nach der Wahl, irgendwann – ist ein Schlag ins Gesicht von allen, die sich für Gleichberechtigung statt Diskriminierung einsetzen. Niemand in der Community will einen weiteren Wahlkampf über die Ehe für alle.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates liegt vor, darauf können wir uns überfraktionell einigen. Einfach zustimmen, liebe SPD! Die Mehrheit im Bundestag, Bundesrat und Bevölkerung, da sogar bei 83 %, habt ihr dabei sicher. Nur die Ewiggestrigen der Union sperren sich gegen gleiche Rechte für gleiche Liebe.“



Eheöffnung/SPD/Kahrs: Sommerhochzeit für Lesben und Schwule nicht ins Wasser fallen lassen

 Johannes Kahrs bietet Eheöffnung für Schwule und Lesben nach der Bundestagswahl an. Dazu erklärt Volker Beck:

„‘Nichts unversucht lassen‘ heißt jetzt handeln: die Ehe für alle soll man beschließen, wenn die Mehrheit da ist. Das ist im Bundestag jetzt der Fall und 83 % des Volkes sind dafür.

Johannes Kahrs Forderung die Ehe noch in dieser Legislaturperiode zu öffnen, bleibt ein zahnloser Tiger und der geschätzte Herr Kollege landet als Bettvorleger, wenn er direkt hinterher schiebt, dass man sonst auf die ‚ersten 100 Tage nach der Wahl‘ ausweiche.

Wenn Kahrs nicht plötzlich hellseherische Fähigkeiten entwickelt hat, dann kann er über die Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl nur spekulieren. Und wer garantiert, dass in der nächsten Legislaturperiode die Blockadepolitik der CDU/CSU nicht weitergeht und die SPD erneut in der GroKo landet?

Die SPD muss jetzt Mut haben. Bis zum 30.6.2017 kann die Eheöffnung im Bundestag noch beschlossen werden. Wir können uns überparteilich auf den Entwurf des Bundesrates einigen.

Liebe SPD, eine Sommerhochzeit wäre doch ein schönes Wahlkampfgeschenk für alle Lesben und Schwulen. Traut euch, damit sich andere trauen können! Und zwar in diesem Sommer und nicht erst am Sankt-Nimmerleinstag.“



§ 175: Endlich den Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgeben

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des §175 erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Volker Beck MdB:

Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss als wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Rechtsstaat zeigt sich von seiner starken und souveränen Seite.

Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgegeben. Lange genug mussten sie mit dem Stigma einer Vorbestrafung leben – nur weil sie schwul sind.

Das Ziel der Rehabilitierung muss sein, dass Homosexuelle nicht für Tatbestände verurteilt werden dürfen, die bei Heterosexuellen in der gleichen Konstellation legal waren. Ob der Gesetzentwurf dem gerecht wird, muss nun in den Beratungen im Bundestag geklärt werden.

Die Entschädigungsregelung ignoriert die soziale Existenzvernichtung, die Betroffene durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erleiden mussten. Auch im Falle einer Einstellung eines Verfahrens oder bei einem Freispruch haben Betroffene oft ihr bürgerliches Leben, Wohnung, Beruf und sozialen Status verloren. Entsprechend müssten auch Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden. Bislang bleiben diese aber leider außen vor. Hier muss der Bundestag nachbessern.

Unser ständiges Dranbleiben hat dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf nun endlich auf dem Tisch liegt. Dabei hätte man das auch früher haben können: Seit 2008 legt die Grüne Bundestagsfraktion regelmäßig Gesetzentwürfe zur Rehabilitierung vor.

Der Weg bis zum heutigen Gesetzentwurf der Bundesregierung war lang: Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar, es galt aber weiterhin ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht. Aufgehoben wurde der § 175 erst 1994. Im Jahre 2000 hat der Bundestag einstimmig bekräftigt, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.“ (Plenarprotokoll 14/140, Bundestagsdrucksache 14/4894).

Wir denken heute auch an diejenigen, für die die Rehabilitierung und Entschädigung nun zu spät kommt.

 

Gesetzentwürfe der Grünen Bundestagsfraktion:

2008: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611440.pdf

2010: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/040/1704042.pdf

2012: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711379.pdf

2016: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810117.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810118.pdf



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