LGBT

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Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung – auf dem Weg zur vollen Gleichstellung von LGBT haben wir viel erreicht. Am Ziel sind wir noch nicht. Wir wollen eine Gesellschaft, in der es möglich ist, ohne Angst anders zu sein. Wir wollen keine Sonderinstitutionen für Homosexuelle Paare, sondern eine Ehe für alle.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden von mir zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit.

Falls Sie oder Du persönlich AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen wollen, die sich gegen Unterdrückung und Verfolgung engagieren, empfehle ich einen Besuch bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Sie leistet durch internationale Vernetzung und Kooperationen mit Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa ganz konkrete Hilfe für bedrohte Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI).


§175: Schwule Juristen mahnen zur Eile

In einem offenen Brief fordert Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) die Bundesregierung zur schnellen Rehabilitierung der Opfer des § 175 auf.

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die noch lebenden Opfer der Homosexuellenverfolgung verdienen Gerechtigkeit. Ein Rumtrödeln der Bundesregierung ist nicht hinnehmbar, insbesondere da viele der Opfer hoch betagt sind.

Nach jahrelangem Ringen darf die Rehabilitierung und Entschädigung nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern aus BRD und DDR schuldig.

Der Koalitionsausschuss Anfang März, auf dem das Thema behandelt werden sollte, wurde verschoben und damit auch die dringend notwendige Einigung. Beim nächsten Koalitionsausschuss am 29. März müssen Nägeln mit Köpfen gemacht werden.

Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Dem müssen Rehablitierungs- und Entschädigungsregelung voll umfänglich Rechnung tragen:

– Es müssen alle Urteile für Taten aufgehoben werden, die zwischen Heterosexuellen oder Frauen straflos war. Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität, auch zwischen Erwachsenen. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht.

– Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen. Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen.



Aktionsplan gegen Homo- & Transphobie wird wohl ins Sommerloch fallen

In der Antwort auf die kleine Anfrage „Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland“ kündigt die Bundesregierung die Vorlage des  Aktionsplans gegen Homo- & Transphobie für Sommer 2017 an. Zuvor hieß es in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie“ der Plan würde „ Anfang 2017“ vorgelegt.

Dazu erklärt Volker Beck:

„Der Aktionsplans gegen Homo- & Transphobie stirbt in der Koalition einen langsamen Tod. Selbst wenn er noch käme kann nichts mehr umgesetzt werden. Der Sommer endet am 21.9., die Bundestagswahl ist am 24.9.. Wahrscheinlich wird der Aktionsplan ins Sommerloch fallen und nicht wieder auftauchen.

Wenn die Kabinettsvorlage erst im Sommer kommt, gibt es kaum noch Chancen auf Umsetzung. In der nächsten Legislatur müsste man wieder von Null beginnen. Homo- und Transphobie ist für die Bundesregierung wohl nur dann ein Thema, wenn es sich gegen Migranten und Flüchtlinge instrumentalisieren lässt. Man kann ja schon fast die Uhr nach Jens Spahns regelmäßigen Warnungen vor Homophobie bei Muslimen stellen. Aber wenn es darum geht, Homophobie tatsächlich anzupacken, passiert nichts. Hier könnte Jens Spahn mal zeigen, dass er an dem tatsächlich Interesse hat. Herr Staatssekretär, übernehmen Sie! » Weiterlesen



Bundesregierung will „Homo-Heilung“ nicht verbieten

Der Tagesspiegel berichtet heute über die Kleine Anfrage „Sogenannte Homo-Heilung und Konversionspseudotherapien in Deutschland“ (zum Artikel des Tagesspiegels).

Dazu erklärt Volker Beck:

„Pseudotherapien die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung zu ändern, sind gefährlich. Laut Weltärztebund stellen sie Menschenrechtsverletzungen dar. Die sogenannten „Homo-Heiler“ sind Scharlatane und machen krank, statt zu heilen. Die Bundesregierung unternimmt nichts, um Patienten vor dieser Quacksalberei zu schützen: Ein Verbot der Pseudotherapien planen sie nicht.

Wir fordern zumindest das Anpreisen solcher gefährlichen Therapien für Jugendliche zu untersagen. Hier muss der Staat sein Wächteramt wahrnehmen. Es geht hier um Jugendschutz und Suizidprophylaxe und nicht um Petitessen. Gegebenenfalls werden wir parlamentarisch initiativ werden. » Weiterlesen



SPD Vorstoß zur Eheöffnung: Nicht mehr warten!

Zum SPD-Vorstoß zur Eheöffnung erklärt Volker Beck:

„Schön, dass die SPDSharepic Eheöffnung SPD Kahrs sich wieder an ihr Walhkampfversprechen erinnert: 100 % Gleichstellung. Die können wir auch direkt in dieser Legislaturperiode noch haben. Mehrere Gesetzesentwürfe zur Eheöffnung liegen seit Jahren im Rechtsausschuss vor. Einer überparteilichen Einigung auf den Antrag des Bundesrates steht nichts mehr im Weg.

Am 30.6. ist die letzte Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Wenn es der SPD ernst ist, dann muss sie Nägel mit Köpfen machen und die Eheöffnung bis dahin verabschieden.“

 



Grüne unterstützen SPD-Vorstoß für Ehe für alle Bundesratsentwurf vor Ende Wahlperiode im Bundestag verabschieden

Volker Beck, MdB, erklärt zum Vorstoß der SPD für den nächsten Koalitionsgipfel:

Die bisherige Blockadehaltung der Union hat keine politische Legitimität mehr. Wir sollten uns jetzt überparteilich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates verständigen.

Schon aus verfasssungsrechtlichen Gründen muss der Bundestag noch vor der Sommerpause über den Entwurf des Bundesrates abstimmen, alles Andere wäre Verfassungsbruch: Artikel 76 Abs. 3 Satz 4 Grundgesetz verlangt: „Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.“ Der Gesetzentwurf datiert vom 11.11.2015. Über 1 Jahr Beratungsfrist ist nicht mehr angemessen. Gesetzentwürfe der Opposition liegen schon seit mehr als 3 Jahren vor.

Sollte die Union zu einer Einigung nicht bereit sein, muss die Abstimmung am Ende der Wahlperiode dennoch stattfinden. Dann liegt die Frage für die SPD auf den Tisch: Auf ewig große Koalition oder Mut zur eigenen Haltung. Ob nach der nächsten Bundestagswahl die Pro-Ehe-für-alle-Parteien noch eine Mehrheit haben, ist eine offene Frage. Deshalb wäre ein Vertrösten auf die Zeit nach der Bundestagswahl nicht verantwortlich. Die Große Koalition muss aufhören, bei den Rechten der Lesben und Schwulen eine Politik allein nach Gusto von AfD und CSU zu machen. 83 Prozent der Deutschen befürworten die Ehe für alle.



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