Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten. In Deutschland, in Europa und weltweit. Menschenrechtspolitik muss sich daher um die um die Roma in Deutschland genauso kümmern wie um die Flüchtlinge auf dem Mittelmeer und die Bürgerkriegsopfer in Darfur.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden zu Menschenrechten weltweit.


„Christliches Abendland“ zwischen Neokonservatismus & gesellschaftspolitischem Engagement

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»Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst?« (Ps 8, 5)

 

Ein Impuls von Volker Beck, religionspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 /  Die Grünen im Deutschen Bundestag, zur Konferenz Kirche im »christlichen Abendland …«  Positionierung im Spannungsfeld von neokonservativen Tendenzen und gesellschaftspolitischem Engagement, 5. Ost/West-Konferenz der BAG K+R, Schwerte, 15.–16.4.2016.

 

Den kompletten Beitrag lesen Sie hier (PDF).



Entschädigung §175-Opfer: Grüne bringen eigenen Gesetzentwurf ein

Aufgrund der unzureichenden Entschädigungsregelungen im Referentenentwurf von Heiko Maas für § 175-Opfer haben die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf und Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen eingebracht. Dazu erklären Volker Beck und Katja Keul:

Wir wollen Druck machen, dass die Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen jetzt schnell vorangeht und dass bei der Entschädigung keine halben Sachen gemacht werden. Insbesondere die Entschädigungsregelungen von Heiko Maas sind völlig unzureichend. Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens konnte die gesamte bürgerliche Existenz vernichten: Ende der Karriere, Verlust des Arbeitsplatzes oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Eine Entschädigung, die nur verurteilten Opfer dieser Unrechtsurteile zusteht, missachtet das Ausmaß der Wirkung des § 175. Deshalb fordern wir eine angemessene individuelle Entschädigung der Opfer.

Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen. Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Wir fordern zusätzlich einen kollektiven Entschädigungsausgleich, der der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts dient, breit angelegte Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie sowie für Respekt und Akzeptanz fördert und Seniorenarbeit für Lesben, Schwule, bi- und transsexuelle Menschen unterstützt. Der in die Resortabstimmung verschickte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht dagegen keine kollektive Entschädigung vor.

Es besteht noch die Chance für eine überparteiliche Lösung. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir ein Angebot, mit dem unser Rechtsstaat seine Überlegenheit in der Korrektur von Unrecht beweist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat längst festgestellt, dass eine Rechtslage, wie sie in Deutschland von 1945 -1994 galt, menschenrechtswidrig war. Dem müssen Rehablitierungs- und Entschädigungsregelungen vollumfänglich Rechnung tragen. Bis 1969 galt ein Totalverbot der Homosexualität, auch zwischen Erwachsenen. Seit 1969 sind homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zwar nicht strafbar: Bis 1994 galt in der Bundesrepublik ein antihomosexuelles Sonderstrafrecht fort: Homosexualität wurde für junge Männer immer mit kriminellem Verhalten assoziiert: Auch Urteile aufgrund § 175 StGB von 1969-1994 waren Unrecht.

Der Gesetzentwurf.
Der Antrag.



Human Rights Watch: Folter von Homosexuellen

Zum Bericht von „Human Rights Watch“ zu Analuntersuchungen an vermeintlich Homosexuellen erklärt Volker Beck:

„Die Praxis, Homosexualität durch erzwungene Analuntersuchungen feststellen zu lassen ist Folter. Es ist erschreckend, dass laut „Human Rights Watch“ mindestens acht Länder diese menschenverachtende Praxis anwenden. Darunter ist auch Tunesien, ein Land, dass die Bundesregierung zum „sicheren Herkunftstaat“ erklären will. Ein Land, das Schwule und Lesben nicht schützt, sondern verfolgt, verhaftet und solchen Untersuchungen unterzieht, kann kein sichereres Herkunftsland sein.

Die anderen sieben Länder sind Ägypten, Kamerun, Kenia, Libanon, Sambia, Turkmenistan und Uganda. Die Bundesregierung muss deutlich machen, dass diese Menschenrechtsverletzungen nicht akzeptabel sind. Anstatt Verfolgerstatten als sicher zu erklären, muss die Unterstützung von LGBTTI-Aktivist*innen im Ausland massiv ausgebaut werden. Westliche Botschaften können dabei als Anlaufstelle für Verfolgte dienen.“

Zum Hintergrund finden Sie hier den Bericht (PDF).



Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten alles andere als zufriedenstellend

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zur Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien ist alles andere als zufriedenstellend. Das aber ist nach Grundgesetz und EU-Recht Voraussetzung für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten. In Marokko ist es strafbar, einen Muslim ‚in seinem Glauben zu erschüttern‘, sodass die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit für Nicht-Muslime oftmals verboten wird. Tunesien sieht seit letztem Jahr die Todesstrafe für neue Straftatbestände vor. In Algerien werden Journalist*innen, Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen drangsaliert. In allen drei Staaten werden Lesben und Schwule strafrechtlich verfolgt, in Marokko wurden zuletzt im April zwei Männer wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen zu Haftstrafen verurteilt. Noch kann der Bundesrat dieses Gesetz aber stoppen und sollte dies auch tun.“

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen sind hier abrufbar: » Weiterlesen



EGMR-Urteil: Schutz des Familienlebens gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:

Das Recht auf Familienleben für gleichgeschlechtliche Paare ist ein Menschenrecht. Das gilt auch, wenn der Gesetzgeber sich weigert, familienrechtliche Institute für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Dies ist eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass homosexuellen Paaren der Familiennachzug unter den gleichen Bedingungen wie heterosexuellen Paaren zu gewähren ist. Das Recht auf Familienleben gilt für alle Familien, egal ob homo- oder heterosexuell. Gut, dass der  EGMR das in seinem Urteil deutlich gemacht hat. Familien gehören zusammen, unabhängig von sexueller Orientierung.

Der Schutz des Familienlebens hängt nicht davon ab, ob jemand verheiratet oder verpartnert ist. Gleichgeschlechtliche Paare, die mangels gesetzlicher Möglichkeit weder verheiratet noch verpartnert sind, sind ebenso geschützt.  » Weiterlesen



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