Archiv der Pressemitteilungen

Hier finden Sie die früheren Pressemitteilungen des damaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck.


Deutschland und EU müssen auf Palästinensische Autorität einwirken: es gibt kein Recht auf Terror

Volker Beck, Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, erklärt:

Bundesregierung und die EU müssen jetzt ihren Einfluss auf die Palästinensische Autorität (PA) nutzen, um weitere terroristische Attacken und weiteres Drehen an der Gewaltspirale zu stoppen. Die gestrige wachsweiche Erklärung des Auswärtigen Amtes an „alle Seiten“ reicht da nicht aus.

* Die Sicherheitsmaßnahmen am Tempelberg sind kein Grund für Unruhen, Terror oder Gewalt, sondern nachvollziehbar, wenn nicht gar dringend erforderlich. Die israelische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie am Status quo auf dem Tempelberg festhalten will und wird. Dass nach einem Anschlag auf dem Tempelberg, dem 2 Polizisten zum Opfer fielen, und nachdem man Waffen, Schweinwaffen und Explosive Stoffe auf dem Tempelberg fand, technische Präventionsmaßnahmen wie Metalldetektoren aufstellt, dient der Sicherheit aller. Die jordanische „Waqf-Behörde Jerusalem“ ist ihrer Verantwortung da nicht gerecht geworden. Wenn der Groß-Mufti und die palästinensische Politiker dagegen agitieren und erste Opfer dieser Agitation ihr Leben lassen müssen, ist es Zeit klar zu machen: Es gibt kein Recht auf Terror und diese Sicherheitsmaßnahmen schränken keinen friedlichen Gläubigen in irgendeiner Weise ein. An der Klagemauer gibt es schon lange derartige Sicherheitsmaßnahmen.

* Die EU und die Bundesregierung müssen auf eine Beendigung der Terroristenfinanzierung durch Abbas drängen oder Konsequenzen bei der Unterstützung ziehen. Man kann nicht wie gestern das Auswärtige Amt die Opfer des Terrors beweinen, die Finanziers des Terror aber weiter maßgeblich finanzieren.

Die Bundesregierung weiß, dass Abbas den Hinterbliebenen von toten Terroristen Märtyrerrenten zahlt und alle palästinensichen Gefangenen, auch Terroristen, Gefangenenrenten beziehen. Ich habe das schon X-mal im Bundestag angesprochen, ohne dass die Bundesregierung daraus Konsequenzen gegenüber den Palästinensern zieht.

Die Gesprächstherapie des Auswärtigen Amtes gegenüber der PA war bisher nicht erfolgreich. Die PA soll in 2017 das Budget für diese Zwecke auf  355 Million Dollar gesteigert haben, das wären + 4 % für Märtyrerpensionen und + 13 % für Gefangenengehälter. (vgl. http://www.palwatch.org/main.aspx?fi=157&doc_id=21554 ).

Die Hinterbliebenen des Mörders der gestern vom Auswärtigen Amt betrauerten Terroropfer werden solche Mäyrtyrer-Renten erhalten.



Ehe für alle: Abwarten bis Karlsruhe entscheidet ist keine Option

Zu den Äußerungen von Patrick Sensburg zur Ausfertigung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in der gestrigen BILD erklärt Volker Beck:

„Abwarten bis Karlsruhe entscheidet ist keine Option. Der Bundespräsident hat geschworen, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Zur Ausfertigung von Gesetzen ist er durch unsere Verfassung verpflichtet, ihm kommt lediglich eine formelle Prüfkompetenz zu. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens gibt es aber bei der Ehe für alle keinerlei Zweifel. Der Weg nach Karlsruhe müsste daher über eine Organklage gegen den Bundespräsidenten führen. Dass sich Herr Steinmeier Verfassungsbruch vorwerfen lassen will, weil Herrn Sensburg beim Gedanken an gleiche Würde und gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare Bauchschmerzen quälen, halte ich für ausgeschlossen.“



Merkel/Besuchsrecht in Konya: Asyl wird nicht nach Gutdünken gewährt

Zu den Äußerungen der Bundeskanzlerin zu den türkischen Forderungen zum Besuchsrecht in Konya und den Asylverfahren türkischer Antragsteller in Deutschland erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Wo die Kanzlerin Recht hat, hat sie Recht. Es ist seit jeher ein Grundpfeiler des Asylrechts, dass die Asylgewährung nicht als feindlicher Akt gegen den Herkunftsstaat aufgefasst werden darf. Es ist daher nur folgerichtig, wenn Merkel darauf hinweist, dass die Asylgewährung nicht zur Verhandlungsmasse werden darf. Diese Klarheit hat man bei ihr zuweilen vermisst, wenn sie etwa beim EU-Türkei-Deal die Aushöhlung des individuellen Grundrechts auf Asyl zum Gegenstand dubioser Vereinbarungen mit dem Erdogan-Regime gemacht hat. In Deutschland wird Asyl nicht nach Gutdünken gewährt, sondern in Anwendung der Vorgaben des Völkerrechts, des Europarechts und des Grundgesetzes. Statt diese Errungenschaft der Rechtsstaatlichkeit zu kritisieren, sollte sich Erdogan daran ein Beispiel nehmen.“



Unbürokratisch türkischen Oppositionellen Aufenthaltserlaubnisse erteilen

Zu dem Schreiben des BMI zum Aufenthalt türkischer Oppositioneller in Deutschland erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Opposition gegen Erdogan verdient unseren Schutz. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass Kritikern des türkischen Regimes bundesweit Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, auch wenn sie ohne das entsprechende Visum eingereist sind, wenn die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das geltende Recht gibt das her: So könnte türkischen Journalistinnen, Akademikern und anderen Intellektuellen unbürokratisch der Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden. Die Förderung der Exilpolitik und die Erleichterung der Integration in die hiesigen Verhältnisse liegen gleichermaßen im besonderen Interesse unseres Gemeinwesens. Anders als es der Staatssekretär meint steht dem das Gleichheitsgebot nicht entgegen, da sich die Betroffenen in einer Situation befinden, die sich von anderen Migranten deutlich unterscheidet.“pdf icon 20170710-BMI_Türkische_Oppositionelle_VB.pdf



Menschenhandelskonvention umsetzen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der Menschenhandelskonvention erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung muss die Kritik des Deutschen Instituts für Menschenrechte ernst nehmen. Opfer von Menschenhandel sollten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – unabhängig davon, ob gegen die Täter ermittelt wird oder nicht. Das ist bislang nicht der Fall und entsprechend gering dürfte die Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse sein: Die Bundesregierung kann hierzu nicht einmal Zahlen nennen.

Auf die Entscheidung des Staatsanwalts, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder nicht, haben die Betroffenen letzten Endes keinen Einfluss. Sie können zwar Strafanzeige erstatten, das führt aber nicht in jedem Fall dazu, das auch ermittelt wird. Die Erstattung einer Strafanzeige ist manchen Betroffenen auch schlicht nicht zumutbar, weil sie dadurch sich selbst, vor allem aber die im Herkunftsland verbliebene Familie gefährden. Deshalb sollte zunächst dafür gesorgt werden, dass die Betroffenen eine echte Perspektive in Deutschland erhalten. Wer darauf vertraut, auch in Zukunft in Deutschland leben und arbeiten zu können und Familienangehörige nach Deutschland holen kann, ist auch als Zeuge in Strafverfahren gegen die Täter von größerer Hilfe. Je besser die Aussichten in Deutschland sind, desto höher dürfte die Anzeigebereitschaft sein. So stärkt man nicht nur die Betroffenen, sondern auch den Rechtsstaat.“



Impressum