Archiv der Pressemitteilungen

Hier finden Sie die früheren Pressemitteilungen des damaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck.


Integrationspolitik: Schluss mit bayerischem Landrecht!

Zu den Äußerungen der Bundeskanzlerin zur Integration von Geduldeten erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

Die Bundeskanzlerin sollte dem bayerischen Ministerpräsidenten nachdrücklich ins Gewissen reden. Schluss mit bayerischem Landrecht in der Integrationspolitik!

Es kann nicht sein, dass die Politik eines Bundeslandes Integrationsbemühungen torpediert und die ohnehin spärlichen Möglichkeiten, die das Aufenthaltsrecht für Arbeitsmarktintegration und Bleiberecht bietet, nachhaltig torpediert. Die CSU sollte endlich erkennen, dass die Teilhabe von Asylsuchenden und Geduldeten am Erwerbsleben gut für alle Beteiligten ist – gut für die Menschen, deren Weg in die deutsche Gesellschaft sich so einfacher gestaltet; gut für die Wirtschaft, die händeringend nach Arbeitskräften sucht; gut für die Allgemeinheit, da Erwerbstätigkeit die Steuer- und Sozialversicherungskassen füllt.

Auch beim Bleiberecht sollte Bayern endlich seine restriktive Praxis aufgeben und die Regelungen, die nun schon seit ein paar Jahren bestehen, endlich großzügig anwenden. Wer sich keine Sorgen um seinen Aufenthalt machen muss, findet sich in Deutschland besser zurecht. Davon profitieren alle.



Erleichterung über Freilassung von Dogan Akhanli: Offene Fragen müssen von Bundesregierung geklärt werden

Volker Beck, Kölner MdB, erklärt:

Ich bin erleichtert über die Freilassung und danke Außenminister Gabriel für seinen Einsatz. Jetzt muss geklärt werden, dass eine Auslieferung an die Türkei unter keinen Umständen in Frage kommt und wie der Schutz unserer Bürger in vergleichbaren Fällen sichergestellt wird.

In der Türkei gibt es keine rechtsstaatlichen Verfahren. Das ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein absolutes Abschiebe- und Auslieferungshindernis. Europäer dürfen sich nicht zu Erdogans Erfüllungsgehilfen machen lassen. Gegebenenfalls müssen Strafverfahren vor europäischen Gerichten durchgeführt werden.

Ich fordere die Bundesregierung auf, heute Klarheit in die Hintergründe der Verhaftung zu bringen. Warum wurde Dogan Akhanli vor der drohenden Verhaftung nicht gewarnt? Was folgt aus dem Vorgang für den Schutz unserer Bürger? Ich habe am Samstag den zuständigen Stellen der Bundesregierung einen Fragenkatalog zugeschickt und erwarte zügige Aufklärung.

Aus der Causa Akhanli ergeben sich folgende Fragen:

  • Seit wann liegt im Interpolsystem eine Red Notice gegen
  • Dogan Akhanli  vor? Gab es eine Gefährdetenansprache? Wenn Nein, warum nicht?
  • Seit wann ist dies ggf. welchen Stellen des Bundes bekannt und was wurde nach dem Bekanntwerden von wem veranlasst und wer wurde darüber informiert?
  • Welche Stellen des Bundes (einschließlich aller Behörden des Bundes) haben grundsätzlich Zugriff auf die hier einschlägigen Dateien von Interpol und hätten von der Red Notice gegen Dogan Akhanli  Kenntnis erlangen können?
  • Sind  ggf. welche Stellen der Türkei in der Sache gegen Dogan Akhanli ggf. an welche Stellen der Bundesrepublik Deutschland herangetreten?
  • Was ist der Bundesregierung oder  einer Landesregierung nach Kenntnis der Bundesregierung über die Beschattung und Ausspionierung von Dogan Akhanli  in Köln bzw. Deutschland und in Spanien bzw.auf den Weg dorthin bekannt?
  • Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die spanische Polizei auf den Aufenthalt von Dogan Akhanli; und die Red Notice von Interpol aufmerksam geworden bzw. aufmerksam gemacht worden?
  • Wie wird die Bundesregierung deutsche Staatsangehörige oder Einwohner unseres Landes mit anderen Staatsangehörigkeiten vor rechtstaatswidrigen Verfahren in der Türkei und entsprechenden Auslieferungsersuchen schützen?



Deutschland muss auf Ramallah einwirken: Märtyrer- und Gefangenenpensionen an Terroristen müssen gestoppt werden

Volker Beck, Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, erklärt:

Noch ist es zu früh, die Motive der schrecklichen Messerattacken von Hamburg zu beurteilen und zu wissen, woher  Vorbilder für die schreckliche Tat stammen. Ob ein Zusammenhang am Ende besteht oder nicht: Deutschland muss die Palästinensische Autorität dazu bringen, ihre Unterstützung für Terroristen zu stoppen.

Hintergrund:

In Israel gehören solche barbarischen Attacken wie in Hamburg zum Alltag. Da man für Messerattacken keine terroristische Infrastruktur benötigt, sind sie dort Mittel einer Strategie des Terrorismus des Alltags. Die Berichte darüber erreichen auch über arabische Sender die Menschen in Deutschland. Nachahmeffekte können daher auch für Deutschland künftig nicht ausgeschlossen werden. Nach Angaben der Hamburger Sicherheitsbehörden wurde der Hamburger Attentäter in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren und gehört der Volksgruppe der Palästinenser an.

Gefangene Messerangreifer gegen Israelis erhalten von der PLO Gefangenengehälter, die Hinterbliebenen von getöteten Angreifern können von der Palästinensischen Autonomiebehörde eine Märtyrerpension erhalten. Die Haushaltsansätze für die entsprechenden Titel wurden im Haushalt der PA für 2017 um 4 bzw. 13 % erhöht. Die Botschaft dieser Praxis ist mindestens die Akzeptanz von solchen terroristischen Attacken.

Es kann nicht sein, dass Deutschland und die EU die PA mit Milliardenbeiträgen unterstützen und diese ihre budgetäre Freiheit dafür nützt, Terroristen zu unterstützen. Hier muss jetzt einmal klipp und klar Stop gesagt werden.

Vielleicht sensibilisert uns der Schrecken von Hamburg ja etwas für den alltäglichen Schrecken in Jerusalem und ganz Israel.



Beck kritisiert Kramp-Karrenbauer: Die Ehe für alle stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Volker Beck, MdB, erklärt:

Frau Kamp-Karrenbauer hat ohne Not noch einmal nachgetreten und einen rhetorischen Giftpfeil abgeschossen: Sie warnt davor, dass „das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts“ durch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare „nicht schleichend erodiert.“ Nicht die Ehe für alle, sondern Diskriminierung und Ausgrenzung schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wer den Wert der Ehe als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft stärken und bewahren will, muss über den nachehelichen Unterhalt nachdenken, aber sicher nicht Homosexuelle vom Eheschließungsrecht ausschließen. Das ist schon perfide.

2015 formulierte sie noch drastischer: „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“

Historisch und politisch Gebildete wissen, dass Rechtsordnungen mit Verwandtenehen oder polygamen Ehen in der Geschichte existierten und in manchen Ländern heute noch rechtlich zugelassen sind. Diese Eherechtsformen gehen und gingen immer mit Verboten der Homosexualität einher, weil sie Ausdruck patriarchaler Herrschaftsverhältnisse sind. Sie entspringen Rechtsordnungen, die nicht wie das Grundgesetz Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit als zentrale Werte haben.

 



EuGH/Flüchtlingspolitik: Di Fabio-Gutachten zur Grenzsicherung widerlegt

Zu der heutigen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rechtssachen C-490/16 und C-646/16 erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„AfD, manche Stimmen aus der CSU und das Di Fabio-Gutachten für die Bayrische Staatsregierung sind durch den EuGH endgültig widerlegt: Die Flüchtlingsaufnahme im Sommer 2015 war rechtmäßig, das haben nun alle, die etwas anderes unkten, von Europäischen Gerichtshof schwarz auf weiß. Selbstverständlich waren Kroatien oder auch Ungarn und Griechenland nach EU-Recht damals für die Asylverfahren derjenigen zuständig, die ohne Visum ihre Grenzen überschritten. Doch ebenso selbstverständlich durfte Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Asylanträge der Schutzsuchenden, die nach Deutschland gelangten, selbst prüfen. Merkels Regierung hat in der Folge das Asylrecht drastisch verschärft trägt die Verantwortung dafür, dass die menschenrechtlichen Gewährleistungen für Schutzsuchende auf inakzeptable Weise ausgehöhlt wurden. Eins hat sie aber nicht: Sie hat im Sommer 2015 nicht rechtswidrig gehandelt.

Dieses Urteil ist jedoch nicht der Schlusspunkt in der Debatte um die europäische Flüchtlingspolitik. Die Situation verlangt nach wie vor nach größerer Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Wir müssen das System der ungleichen Verantwortungsteilung in der Flüchtlingspolitik überwinden und dürfen die Staaten an den Außengrenzen bei der Flüchtlingsaufnahme nicht alleine lassen. Das bestehende System achtet die Menschenrechte von Schutzsuchenden gering. Es kann nicht sein, dass wir Schutzsuchende auf den Verbleib in vermeintlich sicheren Drittstaaten verweisen, den Familiennachzug hinauszögern, erschweren oder gar unmöglich machen und ihnen bei der Integration Steine in den Weg legen. Die laufenden Verhandlungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten genutzt werden, um Flüchtlings- und Migrationspolitik in Europa endlich wieder an den Menschenrechten auszurichten.“



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