Politik

Die Schwerpunkte der Politik von Bündnis 90/Die Grünen reichen von A wie Atomausstieg bis Z wie Zuwanderung.

Mit uns ist in Deutschland der umweltpolitische Aufbruch gelungen, der einher ging mit wesentlichen Erfolgen in der Verbraucherpolitik. Mit ökologischer Modernisierung und Innovation sorgen wir für zukunftsfähige Arbeitsplätze.

In der Gesellschaftspolitik haben wir unter anderem mit dem Staatsbürgerschaftsrecht, dem Einwanderungsrecht und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare Schritte vollzogen, die Deutschland zu einem moderneren und weltoffeneren Land haben werden lassen.

Beim Umbau des Sozialstaats, der nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung erforderlich wird, sind die Grünen der Reformmotor und die Gewähr dafür, dass Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit im Gesetzbuch auch künftig großgeschrieben werden.

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Die Menschenrechte sind das Fundament unserer Politik. Für uns ist klar: Nur wer sich auch innenpolitisch an menschenrechtlichen Standards messen lässt, wie er außenpolitisch andere daran misst, kann überzeugende Menschenrechtspolitik vertreten.

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Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung – auf dem Weg zur vollen Gleichstellung von LGBT haben wir viel erreicht. Am Ziel sind wir noch nicht.

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Für uns genießt die Wahrung der Bürgerrechte und der Ausbau des Rechtsstaats oberste Priorität. Hier finden Sie Reden, Texte und Mittelungen.

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» Reden

Reden von Volker Beck

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Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen


Deutschland und EU müssen auf Palästinensische Autorität einwirken: es gibt kein Recht auf Terror

Volker Beck, Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, erklärt:

Bundesregierung und die EU müssen jetzt ihren Einfluss auf die Palästinensische Autorität (PA) nutzen, um weitere terroristische Attacken und weiteres Drehen an der Gewaltspirale zu stoppen. Die gestrige wachsweiche Erklärung des Auswärtigen Amtes an „alle Seiten“ reicht da nicht aus.

* Die Sicherheitsmaßnahmen am Tempelberg sind kein Grund für Unruhen, Terror oder Gewalt, sondern nachvollziehbar, wenn nicht gar dringend erforderlich. Die israelische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie am Status quo auf dem Tempelberg festhalten will und wird. Dass nach einem Anschlag auf dem Tempelberg, dem 2 Polizisten zum Opfer fielen, und nachdem man Waffen, Schweinwaffen und Explosive Stoffe auf dem Tempelberg fand, technische Präventionsmaßnahmen wie Metalldetektoren aufstellt, dient der Sicherheit aller. Die jordanische „Waqf-Behörde Jerusalem“ ist ihrer Verantwortung da nicht gerecht geworden. Wenn der Groß-Mufti und die palästinensische Politiker dagegen agitieren und erste Opfer dieser Agitation ihr Leben lassen müssen, ist es Zeit klar zu machen: Es gibt kein Recht auf Terror und diese Sicherheitsmaßnahmen schränken keinen friedlichen Gläubigen in irgendeiner Weise ein. An der Klagemauer gibt es schon lange derartige Sicherheitsmaßnahmen.

* Die EU und die Bundesregierung müssen auf eine Beendigung der Terroristenfinanzierung durch Abbas drängen oder Konsequenzen bei der Unterstützung ziehen. Man kann nicht wie gestern das Auswärtige Amt die Opfer des Terrors beweinen, die Finanziers des Terror aber weiter maßgeblich finanzieren.

Die Bundesregierung weiß, dass Abbas den Hinterbliebenen von toten Terroristen Märtyrerrenten zahlt und alle palästinensichen Gefangenen, auch Terroristen, Gefangenenrenten beziehen. Ich habe das schon X-mal im Bundestag angesprochen, ohne dass die Bundesregierung daraus Konsequenzen gegenüber den Palästinensern zieht.

Die Gesprächstherapie des Auswärtigen Amtes gegenüber der PA war bisher nicht erfolgreich. Die PA soll in 2017 das Budget für diese Zwecke auf  355 Million Dollar gesteigert haben, das wären + 4 % für Märtyrerpensionen und + 13 % für Gefangenengehälter. (vgl. http://www.palwatch.org/main.aspx?fi=157&doc_id=21554 ).

Die Hinterbliebenen des Mörders der gestern vom Auswärtigen Amt betrauerten Terroropfer werden solche Mäyrtyrer-Renten erhalten.



Gleichgeschlechtliche Ehe – Angebliche Umsetzungsprobleme des Innenminister sind ein Hirngespinst

Zu den Behauptungen des Bundesministers des Innern, es gäbe offene Fragen und Umsetzungsprobleme bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, erklärt Volker Beck, Mitglied des Bundestages:

„Der Bundesinnenminister steht mit seiner Kritik am Gesetz zur Eheöffnung blamiert und nackt im Hemd da. Das hat er jetzt schriftlich von der eigenen Bundesregierung.

Die vermeintlichen massiven Umsetzungsprobleme sind bloß ein Hirngespinst des Innenministers. Billig, wie hier versucht wird, gegen ein Gesetz mit populistischen Blendgranaten Stimmung zu machen, dass seit Monaten, ja seit Jahren vorlag und geprüft wurde – auch von den Ländern, die es im Bundesrat eingebracht haben – und dem schließlich sogar 75 von de Maizière Unions-Kollegen zugestimmt haben. Einem Konservativen hätte ich in der Debatte mehr Wahrhaftigkeit und Ernsthaftigkeit zugetraut, zu unrecht, wie ich feststellen musste. Ein Bundesinnenminister, der die Autorität seines Amtes für Verunsicherung missbraucht, ist Fehl am Platz. » Weiterlesen



LSBTI*-Flüchtlinge: Missachtung asylrechtlicher Vorgaben hat beim BAMF System

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den fragwürdigen Umgang des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit den Asylanträgen lesbischer und schwuler Asylsuchender. Hierzu erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Wenn es um Lesben und Schwule geht hat die Missachtung asylrechtlicher Vorgaben beim BAMF System. Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren, wenn über Jahre hinweg trotz etlicher Rügen dieselben Fehler immer wieder in Bescheiden auftauchen. Lesben und Schwulen, denen im Herkunftsstaat langjährige Freiheitsstrafen drohen, haben eine begründete Furcht vor Verfolgung und daher Anspruch auf Schutz in Deutschland. Punkt. Ob sie im Herkunftsstaat ihre Homosexualität verheimlichen können oder nicht, spielt dabei keine Rolle: Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, im Privaten wie im Öffentlichen. Das hat der Europäische Gerichtshof im November 2013 eindeutig entschieden, das ist bald vier Jahre her. Trotz aller Herausforderungen darf man vom BAMF erwarten, dass es diese Vorgaben zur Kenntnis nimmt und umsetzt. Alles andere ist schamloser Rechtsbruch.“



FDP stolpert der Einwanderungsdebatte hinterher

Zu den Äußerungen von Christian Lindner zur Einwanderungspolitik erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„In der Einwanderungspolitik stolpert Lindner der aktuellen Debatte hinterher. Ein modernes Einwanderungsrecht ist dringend nötig. Schön, dass die FDP das nun auch erkennt. Im Gegensatz zu den Liberalen begnügen wir Grünen uns jedoch nicht mit Pressemitteilungen, sondern machen Nägeln mit Köpfen. Wir haben in dieser Wahlperiode ein Einwanderungsgesetz ausgearbeitet und unseren Vorschlag – anders als die SPD – auch in den Bundestag eingebracht.

Wir brauchen liberale und unbürokratische Möglichkeiten für internationale Fachkräfte:

* Wir müssen die Einwanderung von Fachkräften vom Nachweis eines Arbeitsplatzes entkoppeln und die Einwanderung von Fachkräften zur Arbeitssuche in deutlich größerem Maße ermöglichen.

* Wir müssen das Leben in Deutschland durch Familienmitzug, Integrationsangebote und gute Einbürgerungsperspektiven unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit attraktiver machen.

Die FDP ist herzlich eingeladen, unser Einwanderungsland in diesem Sinne mitzugestalten.“



Ehe für alle nimmt letzte parlamentarische Hürde

 

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die Ehe für alle hat soeben die letzte parlamentarische Hürde genommen. Dann kann das Gesetz im Oktober voraussichtlich in Kraft treten. Wir danken dem Bundesrat für seinen Gesetzesentwurf und seinen heutigem Gesetzesbeschluss.

Bayern hat im Bundesrat nicht einmal einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, um seine angeblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu untermauern. Es wollte nicht sichtbar machen, dass es mit einem solchen Antrag im Bundesrat völlig allein geblieben wäre.

Bayerns Lamento über ein angebliches „Hauruck-Verfahren“ entbehrt jeder Grundlage. Der Bundesrat hatte seine Gesetzesinitiative ordentlich beraten. Der Bundestag hat mehrmals über das Gesetzgebungsverfahren beraten, im Rechtsausschuss gab es eine Anhörung und das Thema stand weit über 30 mal auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. Mehr Beratung geht kaum.

Der grundgesetzliche Wesensgehalt des Artikel 6 ist der Schutz der lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft, nicht die Diskriminierung der Lesben und Schwulen.

Merkel  hatte nach Abstimmung im Bundestag die Hoffnung auf „ein Stück gesellschaftlicher Friede und Zusammenhalt“ geäußert. Diese Hoffnung teilen wir. Gegen diesen Frieden und auch gegen die 75 Kollegen aus der Unionsfraktion würde sich ein Normenkontrollklage richten. Das sollten diejenigen prüfen, die in Wiederholung der Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die Öffnung der Ehe erwägen, gerichtlich zu Felde zu ziehen.

In der Sache sehen wir einem solchen Verfahren relativ gelassen entgegen. Weltweit haben Oberste Gerichte in neun Staaten die Ehe von Verfassungs wegen eingeführt oder bestätigt. Warum sollte das Grundgesetz weniger freiheits-  und gleichheitsfreundlich auszulegen sein als die Verfassung dieser Staaten?



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